Mi, 25.12.2019 , 17:58 Uhr

E-Gesundheitskarte für Geflüchtete ab April

Dresden - Der Dresdner Stadtrat hat Mitte Dezember die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete beschlossen. Rund 700 Asylbewerberinnen und Asylbewerber können damit in Dresden ab dem Frühjahr wie gesetzlich Krankenversicherte mit einer Chipkarte zum Arzt gehen. Für die Asylsuchenden bedeutet das: Sie müssen nicht mehr vor jedem Arztbesuch einen Behandlungsschein im Sozialamt beantragen und abholen.

„Dresden ist die erste Kommune in Sachsen, die Geflüchteten die elektronische Gesundheitskarte von Anfang an ermöglicht. Damit senken wir Barrieren im Gesundheitswesen und bauen weitere Brücken, damit sich Neuzugewanderte erfolgreich in unsere Stadtgesellschaft integrieren können“, sagt Sozialbürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann.

In den nächsten Tagen will die Stadtverwaltung mit ihren Kooperationspartnern – der Kassenärztlichen Vereinigung, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und gesetzlichen Krankenkassen –die zuvor ausgehandelte Rahmenvereinbarung abschließen. Die Ausgabe der Karten beginnt schrittweise ab 1. April. Nach ihrer Zuweisung nach Dresden melden sich die Asylsuchenden bei einer der drei kooperierenden Krankenkassen an. Die Krankenkasse schickt dann die elektronische Gesundheitskarte zu. In der Zwischenzeit stellt die Kasse bei Bedarf einen personalisierten Anspruchsnachweis aus. Am bisherigen Leistungsspektrum ändert sich nichts. Mit Einführung der Telematik-Infrastruktur kann die Karte bei einem Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen direkt von der Krankenkasse gesperrt werden.

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