Sa, 13.07.2019 , 11:36 Uhr

Nach der Trennung - Wie viel Unterhalt steht wem zu?

Ein neuer Fall für Meyer-Götz, Oertel und Kollegen: Frau Schneider hat sich von ihrem Partner getrennt. Das gemeinsame neugeborene Kind lebt nun bei ihr. Welche Unterhaltsansprüche kann sie nun an ihren Ex-Partner stellen?

Zur Klärung ihrer Fragen wendet sie sich an Rechtsanwalt Daniel Schneider.

11 x vom FOCUS Magazin Top-Anwälte Familienrecht & Erbrecht ausgezeichnet

Die Kanzlei wurde von den Rechtsanwälten JUDr. Heinrich und Karin Meyer-Götz 1978 in Stuttgart gegründet und ist seit 1990 in Dresden tätig. Seit Juni 2015 ist Rechtsanwalt David Oertel Partner. Die Kanzlei berät Sie gerne in allen familien- und erbrechtlichen Fragen. Meyer-Götz, Oertel & Kollegen vertreten Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und sind national und international mit anderen spezialisierten Kanzleien und beratenden Berufen vernetzt.

Ihr Spezialist für Ehe- und Familienrecht

Rechtsanwalt Daniel Schneider
Fachanwalt für Familienrecht

Mitglied im Dresdner Anwaltverein und Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft.

Mitglied im Deutschen Schlichterbund e.V. und gerichtlich bestellter Schlichter.

Zahlreiche juristische Publikationen, Veröffentlichungen zum Familienrecht in der juristischen Fachpresse.

Seit 2016 Mitarbeit am Projekt "Anwaltliche Beratungsstellen" der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs Erbrecht im Jahr 2015.

Verleihung des Titels Fachanwalt für Familienrecht im Jahr 2016.

Ihr Spezialist für:
Ehescheidung, Zugewinn- und Vermögensauseinander-setzung, Unterhalt, nichteheliche Lebensgemeinschaften, elterliche Sorge und Umgang

Kontakt:
0351 - 808 18-0
www.meyer-goetz-oertel.de

Playlist: Ein Fall für Meyer-Götz, Oertel & Kollegen

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