Ein neuer Fall für Meyer-Götz, Oertel und Kollegen: Mandant Herr Fiedler ist geschieden und hat gemeinsam mit seiner Ex-Frau drei Kinder. Nun sucht er nach dem passenden Betreuungsmodell. Zur Klärung seiner Fragen wendet er sich an Rechtsanwältin Karin Meyer-Götz, Spezialistin für Ehe- und Familienrecht.
Die Kanzlei wurde von den Rechtsanwälten JUDr. Heinrich und Karin Meyer-Götz 1978 in Stuttgart gegründet und ist seit 1990 in Dresden tätig. Seit Juni 2015 ist Rechtsanwalt David Oertel Partner. Die Kanzlei berät Sie gerne in allen familien- und erbrechtlichen Fragen. Meyer-Götz, Oertel & Kollegen vertreten Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und sind national und international mit anderen spezialisierten Kanzleien und beratenden Berufen vernetzt.
Rechtsanwältin Karin Meyer-Götz
Fachanwältin für Familienrecht und Steuerrecht
Mitglied des Familienrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer; Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins in Sachsen; Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen bis 2011; gerichtlich bestellte Schlichterin und Vorsitzende des Deutschen Schlichterbund e.V., Mitglied der CoopeRAtion, einer Vereinigung von Fachanwälten für Familienrecht.
Zahlreiche Veröffentlichungen zum Familienrecht in der juristischen Fachpresse.
Empfohlen im Focus-Magazin 1993, 1999, 2004, 2013, 2014, 2015, 2016 & 2017 als eine der besten Fachanwältinnen für Familienrecht in Deutschland und auserwählt als Rechtsanwältin der 25 deutschen Top-Kanzleien für Vermögensschutz und Ehevertragsrecht durch das Magazin Wirtschaftswoche in 2012.
Ihre Spezialistin für:
Ehescheidung und Eheverträge, Zugewinn und Vermögens-auseinandersetzung, Internationales Familienrecht sowie Kindesentziehung
Kontakt:
0351 - 808 18-0
www.meyer-goetz-oertel.de