Do, 18.04.2019 , 10:06 Uhr

Energieeffizienzförderung vereinfacht

Sachsen- Der Freistaat gewährt kleinen und mittleren Unternehmen mit der Richtlinie Energie/2014 des SMWA unter anderem Zuwendungen für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Energie und zur Errichtung intelligenter Energienetze. Darüber hinaus werden innovative Modellvorhaben gefördert. Nichtinvestive Maßnahmen, wie der Sächsische Gewerbeenergiepass oder die Evaluierung von Modellvorhaben können ebenfalls gefördert werden.

Das Förderverfahren wird ab sofort z. B. für Innenraumbeleuchtungsanlagen oder Brennwerttechnik vereinfacht. Der Antragsteller kann mithilfe eines Berechnungstools sofort sehen, ob er mit einer Förderung und mit welcher Zuschusshöhe errechnen kann.

Die Förderung wird außerdem von Investitionsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen zukünftig attraktiver gestaltet. Um den Energiepreissteigerungen am Markt zu begegnen und die Unternehmen bei der Modernisierung zu unterstützen, wird die mögliche Förderung angehoben.

Die geförderten Projekte aus der Richtlinie Energie/2014 mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung dienen der Einsparung von CO2-Emissionen in Unternehmen. Sie tragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen bei und dienen gleichzeitig der Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen.

Quelle: www.medienservice.sachsen.de

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