Do, 22.02.2018 , 11:31 Uhr

Entscheidung über Diesel-Fahrverbot

Leipzig – Am Donnerstag wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber urteilen, ob Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge mit dem deutschen Recht vereinbar sind.

Update 15:30 Uhr:

Die Urteilsverkündung über ein mögliches Verbot für ältere Dieselfahrzeuge ist auf den 27. Februar vertagt worden.

Update 11:15 Uhr: 

Demonstranten haben sich auf dem Vorplatz des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingefunden.

Hintergrund

In dieser Entscheidung geht es zwar konkret um die Städte Düsseldorf und Stuttgart. Das Urteil wird aber sicherlich auch eine Signalwirkung für andere Städte haben.

Was ist der Anlass?

Die „Deutsche Umwelthilfe“ hat wegen mangelnder Luftqualität in mehreren deutschen Städten Klage eingereicht. Daraufhin haben die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart der Umwelthilfe recht gegeben – Fahrverbote halten diese für ein geeignetes Mittel.

Die nordrhein-westfälische und die baden-württembergische Landesregierung legten gegen die Urteile aber Revision ein. Deshalb muss das Bundesverwaltungsgericht nun entscheiden.

Der Inhalt der Klagen

„Das Recht auf saubere Atemluft“ – darauf hat die Umwelthilfe geklagt, wobei es besonders um die Belastung mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid geht. Nach Angabe der Weltgesundheitsorganisation gibt es diverse gesundheitliche Risiken. So reizt das Gas die Atemwege, es begünstigt Herz-Kreislauf-Erkrankungen und damit Zehntausende vorzeitige Todesfälle im Jahr.

Wir halten Sie über die Entscheidung zum Diesel-Fahrverbot auf dem Laufenden.

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