Mi, 18.01.2017 , 22:00 Uhr

Erleichterung für Pflegeversicherte

Leipzig – 23 Jahre Pflegeversicherung sind ein voller Erfolg. Nun bringt die Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, welches der Gesetzgeber mit dem Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet hat, einige Verbesserungen mit sich.

Die stärkere Differenzierung zwischen den Ebenen der Pflegebedürftigkeit soll eine Erleichterung für die Versicherten sein. Dabei stellt die Umsetzung der Differenzierung eine besondere Aufgabe für alle Betroffenen dar.

Die Pflege sowie die medizinische Versorgung hängt oftmals von der Wohnregion der Betroffenen ab. Diese regionalen Unterschiede sind den entsprechenden Angeboten vor Ort geschuldet: Je mehr Pflegedienste oder Pflegeheime es gibt, desto mehr Menschen können betreut werden.
Pflegebedürftige sowie deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich über ihre Pflegekasse an bestimmte Beratungsstellen vermitteln zu lassen und Antworten auf Fragen bezüglich Finanzierung, Unterstützung und ähnliches zu bekommen.

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