Fr, 15.01.2021 , 15:20 Uhr

Erleichterungen für Schüler - Kultusministerium schafft Maßnahmenbündel

Sachsen - Am Freitag hat das sächsische Kultusministerium neue Maßnahmen erlassen, um die pandemiebedingten Nachteile der Schüler auszugleichen. Im Maßnahmenbündel sind neue Vorgaben für den Unterricht und eine Anpassung der Prüfungen enthalten. So sollen laut Kultusminister Christian Piwarz trotz der Umstände keine Nachteile für die Schüler entstehen. Die wichtigsten Maßnahmen haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst:

 

 

Grund- und Förderschulen

In Grund- und Förderschulen sollen Lehrkräfte bei der Benotung wohlwollend gegenüber der Schüler und im Zweifel auch zu Gunsten der Schüler entscheiden. Die üblichen Kompetenztests in der dritten Klassenstufe entfallen in diesem Schuljahr. Außerdem steht das Datum für die Vergabe der Bildungsempfehlung in der vierten Klasse und der Halbjahresinformation fest. Am 10. Februar werden die Informationsblätter ausgeteilt. 

Oberschulen, Abendoberschulen und Förderschulen

Realschüler in der Klassenstufe 10 können sich bis spätestens 26. Februar für ein naturwissenschaftliches Prüfungsfach entscheiden. Damit entfällt die Teilnahmepflicht bei den nicht gewählten Naturwissenschaften. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bis zu zwei weitere Fächer abzuwählen, wenn in diesen keine mündliche Prüfung angesetzt ist. Die Schüler, die den Hauptschul- oder qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben, können ebenso bis zu drei mündliche Prüfungsfächer, in denen keine Prüfung stattfinden soll, abwählen. 

Ab dem 3. Mai konzentriert sich der Unterricht dann ausschließlich auf die Prüfungsfächer. Änderungen zum Vorteil der Schüler gibt es auch bei den schriftlichen Prüfungen. Für sie haben Schüler 15 Minuten mehr Zeit. Für die, die das Schuljahr dennoch wiederholen wollen, wird die Wiederholung nicht als Nichtversetzung gewertet und dementsprechend nicht der Verweildauer an der Schule angerechnet. 

Allgemeinbildendes Gymnasium und berufliches Gymnasium

Für die schriftliche Abiturprüfung wurden bereits zu Schuljahresbeginn Themen genannt, die als Schwerpunkt der zentralen Prüfungen ausgeschlossen werden. Des Weiteren ist die Teilnahme am Ersttermin freiwillig. Alle Schüler, die zu diesem Termin nicht erscheinen, haben beim Zweittermin dann die Pflicht teilzunehmen. Außerdem gibt es Änderungen im Korrekturverfahren der Prüfungen. Um die faire Benotung zu sichern, werden die Zweit- und Drittkorrektur ebenfalls an der jeweiligen Schule durchgeführt. Das soll dabei helfen, auf Einzelfälle einzugehen, in denen Prüfungsinhalte aufgrund des bisherigen Infektionsgeschehens an der Schule nicht ausreichend behandelt werden konnten. Für alle schriftlichen Abitur- und Ergänzungsprüfungen wird die Arbeitszeit um 30 Minuten erhöht. 

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