Di, 27.02.2018 , 17:33 Uhr

Fahrverbote können kommen - Dresden zeigt wenig Begeisterung

Leipzig - Deutsche Städte dürfen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge verhängen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig entschieden. Betroffen sind davon 40 Prozent aller Dieselfahrer, deren Fahrzeuge die Euro-6-Abgasnorm überschreiten.

Das Gericht hält Fahrverbote für Dieselfahrzeuge für rechtlich zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Das Urteil sieht eine stufenweise Einführung nach Schadstoffklassen vor, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu genügen. Die Revisionen von Stuttgart und Düsseldorf sind somit gescheitert.

Wie die anstehenden Fahrverbote ausgestaltet sein werden, bleibt abzuwarten. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt eine phasenweise Einführung von Fahrverboten und gewisse Ausnahmeregelungen. Denkbar ist, dass z.B. in Stuttgart zunächst in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) betroffen sind und eventuell bestimmte Berufsgruppen ausgenommen werden. Neben Stuttgart und Düsseldorf sind Dieselfahrer in mindestens 37 weiteren Städten von drohenden Fahrverboten betroffen. Laut Umwelt­bundes­amt hat die durchschnitt­liche Belastung der Luft mit Stick­oxid in 37 Städten den Grenz­wert von 40 Mikrogramm je Kubik­meter Luft sicher überschritten.

Eine erste Reaktion aus Dresden

In Dresden sind derzeit rund 64.000 Fahrzeuge mit Diesel unterwegs. Das sind etwa 25 Prozent aller Autos. Auch die Luftqualität in der Landeshauptstadt entsprach in den vergangenen Jahren wiederholt nicht den gesetzlichen Auflagen. Dresdens Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen (B'90/Grüne) scheint von der neu eingeräumten Möglichkeit, Diesel-Fahrverbote zu verhängen, nicht viel zu halten. Auch nicht im Fall drohender Klagen gegen die Stadt wegen schlechter Luft.

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