Mi, 15.03.2017 , 16:00 Uhr

Finderlohn nach 20.115 Euro-Fund

Chemnitz – Nachdem ein junges Paar auf dem Freigelände des ehemaligen Güterbahnhofes Chemnitz-Altendorf ein Bargeldbetrag in Höhe von 20.115,00 Euro gefunden hat, bekamen sie nun doch ihren verdienten Finderlohn.

Nachdem die beiden ehrlichen Finder ihren Fund noch am gleichen Tag am 21.08.2015 im Polizeirevier Chemnitz-Nord-Ost abgaben, schien es zum damaligen Zeitpunkt zunächst so, als gingen sie leer aus. Auch die Presse berichtete darüber.

Da das Geld aus Betäubungsmittelgeschäften stammte und daher im folgenden Strafverfahren eingezogen wurde, konnte ein nach § 971 BGB grundsätzlich zustehender Anspruch auf Finderlohn nicht mehr geltend gemacht werden.

Darüber hinaus hätte eine etwaige Klage gegen den Freistaat Sachsen auf Finderlohn wohl wenig Aussicht auf Erfolg gehabt, da der Geldbetrag nicht verloren sondern bewusst versteckt worden war.

Ungeachtet dessen würdigte der Freistaat Sachsen das vorbildliche und redliche Verhalten der Finder und erkannte ihnen nunmehr eine zum gesetzlichen Finderlohn adäquate Belohnung zu.

Ehrlichkeit lohnt sich also doch!

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