Fr, 21.02.2020 , 14:27 Uhr

Floßgraben ab März eingeschränkt befahrbar

Leipzig - Ab dem 1. März ist das Befahren des Floßgrabens im Leipziger Auwald nur noch eingeschränkt möglich. Motorboote dürfen bis September das Gewässer gar nicht befahren.

Paddler dürfen ab dem 1.März nur noch eingeschränkt auf dem Floßgraben im Leipziger Auwald unterwegs sein. Grund dafür ist der Schutz des Eisvogels. Die Stadtverwaltung teilte am Freitag mit, dass die Allgemeinverfügung bis Ende September gelte. In dieser Zeit dürfen keine Motorboote das Gewässer befahren. Für Kajaks und Kanus gelten Fahrtzeiten, die einzuhalten sind. So dürfen diese täglich nur von 11.00 bis 13.00 Uhr sowie von 15.00 bis 18.00 Uhr und von 20.00 bis 22.00 unterwegs sein. Gleichzeitig ist auch das Befahren und Betreten des Ufers untersagt. Weiterhin heißt es, dass die Polizei das Einhalten der Allgemeinverfügung kontrollieren werde.

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