Fr, 03.03.2017 , 17:40 Uhr

Flüchtlingsstatus nicht anerkannt

Dresden – Syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen wird kein Flüchtlingsstatus anerkannt. So hat das Verwaltungsgericht in Dresden entschieden. Mehrere syrische Staatsangehörige hatten auf Anerkennung des Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention geklagt.


Eine solche Anerkennung setzt voraus, dass die Betroffenen wegen Verfolgung mit staatlicher Gewalt rechnen müssen. Das konnte bei den Klägern nach Auffassung des Gerichts nicht nachgewiesen werden. Deswegen wurde ihnen lediglich der subsidiäre Schutz zuerkannt. Es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass das syrische Regime sie wegen ihrer Flucht als Regimekritiker erkennt. Gegen die Urteile können die Bürgerkriegsflüchtlinge binnen eines Monats Anträge auf Zulassung der Berufung beim Sächsischen Oberlandesgericht stellen.

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