Mo, 06.03.2017 , 13:35 Uhr

Viele Förderungsmöglichkeiten durch die Arbeitsagentur

Chemnitz –  Die vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Beschäftigten nehmen durch die veränderten Anforderungen der Arbeitswelt eine immer bedeutendere Rolle ein. Aus diesem Grund fördert die Arbeitsagentur Arbeitslose und Beschäftigte besonders im Bereich der Qualifikationen.

Durch die zunehmende Digitalisierung und den gestiegenen Fachkräftebedarf, zurückzuführen auf die positive Arbeitsmarktlage und die demografische Bevölkerungsentwicklung, sollten Arbeitnehmer und Unternehmer die berufliche Weiterbildung im Blick behalten. Die Arbeitsagentur Chemnitz kann hier eine wichtige Unterstützung leisten und sowohl Arbeitslose als auch Beschäftigte im Unternehmen fördern.

Kontakt Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00

Kontakt Arbeitgeber: 0800 4 5555 20

 

Beispiele für Förderungsmöglichkeiten:

Bei Arbeitslosen werden die Kosten für die berufliche Weiterbildung übernommen – auch bei Umschulungen – wenn dadurch ihre Vermittlungschancen deutlich erhöht werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen sind auch die Gewährung von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten möglich.

Für Beschäftigte ohne verwertbaren Berufsabschluss kommen die Förderung von Weiterbildungskosten für den Arbeitnehmer und die Gewährung eines Arbeitsentgeltzuschusses für den Arbeitgeber in Frage. Die Lehrgangskosten und der Arbeitsentgeltzuschuss können bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Für Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen bis 249 Beschäftigte ist eine Übernahme der Lehrgangskosten, in Abhängigkeit von weiteren individuellen Fördervoraussetzungen, zwischen 50 und 100 Prozent möglich. Beschäftigte können auch hier beispielsweise Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten erhalten.

Zu den individuellen Fördervoraussetzungen beraten die Experten der Arbeitsagentur. Weitere Informationen sind unter www.arbeitsagentur.de zu finden.

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