Fr, 01.10.2021 , 13:02 Uhr

Freistaat beschließt Landarztgesetzt

Sachsen- Im Freistaat soll es zukünftig eine sogenannte Landarztquote geben.

Im Freistaat soll es zukünftig eine sogenannte Landarztquote geben. Ein entsprechendes "Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen" wurde am Donnerstag vom sächsischen Landtag verabschiedet. Bewerbern soll so die Aufnahme eines Medizinstudiums auch außerhalb des Numerus Clausus ermöglicht werden. Die Bedingung dafür ist allerdings, dass sich die Medizinstudenten dazu verpflichten, nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung für die Dauer von zehn Jahren in einem hausärztlich unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebiet in Sachsen zu praktizieren. Das Landarztgesetz ist Teil der Umsetzung des 20-Punkte-Programms von 2019 zur medizinischen Versorgung.

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