Mi, 03.10.2018 , 10:25 Uhr

Freiwilliger Wehrdienst – Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

Chemnitz- Zum 1. Juli 2011 trat das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 in Kraft. Demnach können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten.

Die Meldebehörden haben gemäß § 58c Soldatengesetz jährlich Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Von dort wird den Betroffenen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zugesandt. Gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz ist die Datenübermittlung nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben.

Bis zum 28. Februar 2019 können die betroffenen Frauen und Männer des Geburtsjahrganges 2002 von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Der Antrag auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist in der Meldebehörde Chemnitz, in den Bürgerservicestellen der Stadt sowie im Internet unter www.chemnitz.de (Formulare > Buchstabe D – wie Datenschutz) erhältlich. Widersprüche gegen die Übermittlung der Daten eines Betroffenen sind zu richten an die Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz (Sitz Düsseldorfer Platz 1) bzw. bei jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzureichen.

Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1) sind:

Montag und Freitag
8.30 Uhr bis 12 Uhr

Dienstag und Donnerstag
8.30 Uhr bis 18 Uhr

Samstag
9 Uhr bis 13 Uhr

Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen können unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 erfragt bzw. unter www.chemnitz.de (Bürgerservice > Bürgerservicestellen) eingesehen werden.

(Quelle: Stadt Chemnitz)

Zur Übersicht