Sa, 18.02.2017 , 15:52 Uhr

Stefan-Heym-Preise: Bewerbungsfrist verlängert

Chemnitz – Die Bewerbungsfrist für die Stefan-Heym-Förderpreise ist bis zum 30. Juni 2017 verlängert worden.

Da sich in den vergangenen Wochen mehrere Interessenten mit Fragen zum Bewerbungsverfahren und zu den Fördermöglichkeiten an die Stadt gewandt haben, soll mit der Fristverlängerung weiteren Interessierten die Möglichkeit gegeben werden, den Förderantrag für ihre Ideen und Projekte einzureichen.

Das Kuratorium zur Vergabe des Internationalen Stefan-Heym-Preises entscheidet dann über die Vergabe des Förderpreises.

Die Förderpreise, die einen Gesamtwert von 20.000 Euro haben, werden zusätzlich zum Internationalen Stefan-Heym-Preis an Projekte und Initiativen in den Bereichen Forschung und Nachlasspflege, für Stipendien und zur Unterstützung von Schülerprojekten vergeben, die sich in besonderer Weise mit dem Leben und Werk Stefan Heyms beschäftigen.

Einen Antrag auf Förderung können alle natürlichen und juristischen Personen, Initiativen, Institutionen, private und öffentliche Einrichtungen und Vereine stellen. Die förderwürdigen Projekte sind in der Zeit zwischen zwei Verleihungen des Internationalen Stefan-Heym-Preises zu realisieren. Zum Antrag auf eine Förderung muss eine Beschreibung des zu fördernden Projektes (max. zwei Seiten im Format DIN A4) sowie eine Kostenaufstellung eingereicht werden.

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