Sa, 25.05.2019 , 09:02 Uhr

Führerschein muss erneuert werden

Chemnitz- Bis 2033 soll jeder Bürger in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Dafür müssen allerdings auch einige Führerscheine umgetauscht werden. Ziel des Umtauschs ist es, einen verbesserten Fälschungsschutz der Führerscheine zu erreichen und diese in einer Datenbank zu erfassen.

Betroffen sind Bürger, die ihre Fahrerlaubnis bis einschließlich 31. Dezember 1998 erworben haben und somit noch einen Papierführerschein besitzen, sowie Bürger, die bereits einen
Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Kartenführerscheine, die ohnehin befristet sind (Feld 4b der Vorderseite des Führerscheins, ausgestellt ab dem 19. Januar 2013), bleiben von dieser Regelung unberührt.

Der Umtausch erfolgt in gestaffelten Fristen, um einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden sowie lange Wartezeiten zu vermeiden. Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen erfahren Sie hier:

Der Umtausch des Führerscheins erfolgt nur auf Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes.

Folgende Unterlagen sind dafür erforderlich: 

Die Kosten für einen neuen Führerschein betragen 24 Euro zzgl. 3 Euro (ggf. für Foto).

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