Mo, 23.03.2020 , 16:49 Uhr

Generalstaatsanwaltschaft reduziert Personal

Dresden – Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden reduziert ihr Personal im Dienstge-bäude wegen der Corona-Krise zunächst bis zum 17. April 2020 auf das unbedingt erforderliche Maß. Der für die Strafverfolgung erforderliche Dienstbetrieb bleibt sichergestellt.

Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs wird durch folgende organisatori-sche Maßnahmen gewährleistet: Eine Kernmannschaft für die Führung und Koordination der Strafverfolgung im Freistaat Sachsen arbeitet weiterhin in der Behörde und stellt die ständige Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Polizei, für die Strafverfolgungsbehörden aus dem In- und Ausland und für die Bevölkerung sicher. So ist zum Beispiel auch der stän-dige Kontakt zu der europäischen Strafverfolgungsagentur Eurojust wie auch zu den Partnerbehörden in der Tschechischen Republik und der Republik Polen weiterhin gewährleistet.

Ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Generalstaatsanwalt-schaft wird die dienstlich zu erledigenden Aufgaben zu ihrem Schutz in Heimarbeit leisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Home-Office sind während der erweiterten Dienstzeiten ständig erreichbar und abrufbar. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass erkrankungsbedingte Ausfälle in der Kernmannschaft sofort ersetzt werden können. Die inzwischen umgesetzten organisatorischen Maßnahmen werden den-noch zu Einschränkungen führen.

So ist es derzeit zum Schutz der in der Behörde Arbeitenden nur Besuchern mit dringenden Anliegen gestattet, den Bereich der Generalstaatsanwalt-schaft zu betreten. Für alle anderen Anliegen gilt nun vorrangig der Schriftweg. Trotz aller Bemühungen den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten und so effektiv wie möglich zu gestalten, werden sich Verzögerungen in der Bearbeitung nicht vermeiden lassen. Die rasche Bearbeitung von Eilsachen ist – wie in allen Staatsanwaltschaf-ten des Freistaates Sachsen- gewährleistet.Generalstaatsanwalt Strobl: „Auch in Zeiten der Corona-Virus-Pandemie ist die Strafverfolgung im Freistaat Sachsen zu jeder Zeit gewährleistet. Es gibt auch in dieser schwierigen Zeit keine rechtsfreien Räume im Freistaat Sach-sen.“

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