Fr, 05.10.2018 , 14:22 Uhr

Glückwünsche für Jubilare

Dresden - Der Oberbürgermeister möchte auch im Jahr 2019 allen Dresdner gratulieren, die ihr 50., 60., 70. oder 75. Ehejubiläum feiern können. Außerdem sollen Glückwünsche zum 90., 100. und jeden weiteren Geburtstages im Dresdner Amtsblatt veröffentlicht werden.

Da die Eheschließungsdaten nur in einzelnen Fällen amtlich bekannt sind, werden die Jubilare gebeten, sich möglichst schnell, jedoch spätestens vier Wochen vor dem Ereignis, schriftlich bei der Landeshauptstadt zu melden. (Landeshaupstadt Dresden | Bürgeramt , SG Meldewesen, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden)

Die Meldung kann auch in einem Dresdner Bürgerbüro bzw. einer Meldestelle erfolgen. Als Nachweis ist eine Kopie der standesamtlichen Eheurkunde erforderlich. Vorgesehen ist die Bekanntgabe dieser Ehejubilaen sowie der 90., 100. und jedes weiteren Geburtstages im Dresdner Amtsblatt.

Wer die Bekanntgabe nicht wünscht, muss dies formlos gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG), in Kraft getreten am 1. November 2015, einem Bürgerbüro oder einer Meldestelle mitteilen. Der Widerspruch bleibt bis zum Widerruf im Melderegister eingetragen. Bereits erteilte Widersprüche sind weiter gültig und brauchen nicht erneuert zu werden.

 

Text: Landeshaupstadt Dresden

Artikel erstellt von: Julia Mißbach

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