Fr, 13.03.2020 , 13:02 Uhr

Gottesdienste finden weiterhin statt

Dresden - Das Landeskirchenamt folgt dem Erlass des sächsischen Freistaats und sagt alle Großveranstaltungen mit über 1000 Personen oder internationaler Beteiligung ab. Die Dienstberatungen und Gottesdienste sollen aber wie gewohnt weiterhin stattfinden. Wie mit dem Abendmahl verfahren werden soll, wird in Kürze bekannt gegeben. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter sind außerdem angehalten, die gängigen Hygieneregeln zu befolgen und Dienstreisen in Risikogebiete abzusagen.

Das Landeskirchenamt hat sich aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus auf folgende Regelungen verständigt und bittet darum, dass diese in den Kirchgemeinden und kirchlichen Einrichtungen der Landeskirche umgesetzt werden:   
Mit Großveranstaltungen ist ein erhöhtes Risiko verbunden. Der Erlass des Freistaates Sachsen ist daher für Veranstaltungen in der sächsische Landeskirche ebenfalls zu beachten. Danach sind Großveranstaltungen mit über 1000 Personen bzw. Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung auch in Kirchen abzusagen. Rüstzeiten und Dienstreisen in Regionen mit erhöhter Gefährdung sind dringend abzusagen. Auch mehrtägige dienstliche Veranstaltungen mit gemeinsamer Unterbringung (Konvente, Ephorenrüstzeiten u.ä.) sollten nach Möglichkeit abgesagt bzw. verschoben werden. Bei allen anderen Veranstaltungen sollte in den Kirchgemeinden oder Kirchenbezirken vor Ort entschieden werden, ob diese notwendig sind oder verschoben werden können. Da gerade in diesen Zeiten Austausch und Beratung eine große Bedeutung haben, sollen Dienstberatungen nach Möglichkeit weiterhin stattfinden. Gottesdienste sollten nach Möglichkeit nicht abgesagt werden. Im Blick auf das Abendmahl empfiehlt das Landeskirchenamt, anstelle des Abendmahls in beiderlei Gestalt (Brot und Wein) in der aktuellen Situation die Praxis des Abendmahls in einerlei Gestalt (Brot) zu nutzen oder auch ganz auf das Abendmahl zu verzichten. Hierzu wird es in Kürze konkrete Erläuterungen geben. Weiterhin werden alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im alltäglichen Umgang miteinander gebeten, folgende Hygieneregeln zu beachten: 
• Gründliches Händewaschen mit Seife in regelmäßigen Abständen 
• Zur Begrüßung sollte ein Händeschütteln unterbleiben. Sicher wird sich dadurch momentan keine/r zurückgesetzt fühlen.
• Wer sich unwohl oder krank fühlt, sucht bitte einen Arzt auf 
Sollten Grundschulen/Horte und Kindertagesstätten schließen, möchte das Landeskirchenamt seinen kirchlichen Mitarbeitenden die Gelegenheit geben, für ihre Kinder eine angemessene Betreuung zu organisieren und gewährt ihnen dazu drei Tage bezahlte Freistellung. Müssen diese Kinder zu Hause betreut werden, ist ab dem vierten Tag (unbezahlter) Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen (Antrag in Textform). Beides gilt auch für Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf. 
 

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