Mo, 27.02.2017 , 17:20 Uhr

Große Gesetzesänderung mit wenig Wirkung

Dresden – Ab 1. April sollen Brillenträger wieder Zuschüsse von ihrer Krankenkasse für ihre Gläser bekommen. Mit der Änderung des Heil- und Hilfsmittelgesetzes erhalten gesetzlich Versicherte 30-40 Euro für eine neue Brille.

Junge Menschen haben in 90 Prozent der Fälle eine zu geringe Fehlsichtigkeit. Diese müssen ihre Brille also auch in Zukunft alleine bezahlen. So profitieren in Deutschland nur knapp 1,4 Millionen der 41,2 Millionen Brillenträger von der Neuregelung. Die 30-40 Euro Nachlass bringen wohl nur den wenigstens Brillenträger etwas. Das Gesetz muss nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.

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