Di, 27.02.2018 , 14:46 Uhr

Grundschüler erhalten Bildungsempfehlung

Dresden - Rund 33.100 sächsische Grundschüler der 4. Klassen erhalten am Mittwoch ihre Bildungsempfehlung für eine der weiterführenden Schulen. Bis zum 7. März müssen die Eltern ihre Kinder dann an einer Oberschule oder an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.

„Das Wichtigste für die Schüler ist, dass sie erfolgreich lernen und motiviert bleiben. In Sachsen gibt es viele verschiedene Wege zu einem erfolgreichen Schulabschluss, sei es an der Oberschule oder am Gymnasium. Das Abitur ist nicht automatisch die Eintrittskarte für eine gut bezahlte Arbeitsstelle und ein erfülltes Leben. Die Wirtschaft sucht vor allem Nachwuchskräfte, deren Stärken in der praktischen Ausbildung liegen. Dafür ist die Oberschule am besten geeignet“, so Kultusminister Christian Piwarz.
Der Minister betonte zudem, dass den Schülern an der Oberschule und dem Gymnasium alle Türen offen stehen und ein Wechsel zwischen den Schularten möglich sei.

Im vergangenen Jahr haben an öffentlichen Grundschulen 47,8 Prozent (rund 13.600 Schüler) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium und 51,2 Prozent (rund 14.600 Schüler) eine Empfehlung für die Oberschule erhalten.

Hintergrund zur Bildungsempfehlung

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde.

Zudem muss das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn die Schüler diese Anforderungen am Ende des Schuljahres erfüllen.

Auch ohne Bildungsempfehlung können Schüler bis zum 7. März 2018 an einem Gymnasium ihrer Wahl angemeldet werden.

Am 8. März 2018 nehmen diese Schüler an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

Vom 9. bis 20. März 2018 wird mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium geführt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium.

Eine besondere Bildungsberatung gibt es für Eltern der Schüler der Klassenstufe 5 und 6 der Oberschule, die bereits im Halbjahr die notwendigen Leistungen für einen Übergang zum Gymnasium vorweisen. Diese Bedingungen müssen dann auch am Ende des Schuljahres erfüllt sein.

Außerdem können die Schüler nach jeder Klassenstufe von der Oberschule an das Gymnasium wechseln, müssen dafür jedoch die erforderliche Begabung und Leistung, insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im vorangegangenen Schuljahr gezeigt haben.
Weitere Informationen zur Bildungsempfehlung im Blog des Kultusministeriums:
https://www.bildung.sachsen.de/blog

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