Sa, 01.02.2020 , 07:00 Uhr

Grundsteuer 2020 wird fällig

Chemnitz- Alle Grundsteuerbescheide besitzen so lange ihre Gültigkeit, bis sie durch einen neuen ersetzt werden.
Die Grundsteuer wird mit dem im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid festgelegten Vierteljahresbetrag fällig. Das bedeutet am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. als Jahresbetrag zum 15. August, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt oder als Jahresbetrag zum 1. Juli (sofern der Antrag des Steuerpflichtigen bis 30. September des Vorjahres gestellt wurde).
Alle Grundsteuerpflichtigen werden daher gebeten, die Fälligkeitstermine einzuhalten, welche sich aus dem Kalender 2019 bzw. dem zuletzt zugesandten Bescheid ergeben. Überwiesen werden muss der Betrag auf eines der Bankkonten der Stadt Chemnitz zu überweisen oder einzuzahlen oder das SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen.
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