Sa, 23.06.2018 , 12:46 Uhr

Grundversorgung 2.0 - Kindergeld per Smartphone

Dresden - Sylvio Herzog, Leiter der Familienkasse Sachsen, kündigt an, dass ab sofort das Kindergeld für Neugeborenen auch Online beantragt werden kann – einfach, bequem und Schnell per Smartphone oder Tablet.

Mit der Geburt des Nachwuchses startet nicht nur ein neues Familienkapitel sondern auch der lauf zu den Behörden. Anträge mit entsprechenden Wartezeiten auf Bearbeitung stehen auf dem Programm. Um jungen Familien die aufregende gemeinsame Zeit gerade am Anfang der Familiengründung zu erleichtern setzt die Familienkasse Sachsen auf den Ausbau Ihres Online-Services.

Neben der ursprünglichen Anforderung des Antrages per Post oder Mail, gibt es die Möglichkeit ein Internetformular auf der Internetseite der Familienkasse zu nutzen. Das Formular wurde für die Online-Nutzung weiterentwickelt, so dass diese aktuell auch bequem per Smartphone oder Tablet ausgefüllt werden kann.

Die Daten werden damit direkt an die Familienkasse übermittelt. Allerdings gilt der Antrag erst als gestellt, wenn die zusammengefasste Druckversion samt Unterschriften postalisch der Familienkasse vorliegt. Das Kindergeld ist entgegen der gängigen Annahme keine Sozialleistung sondern hat einen Effekt der steuerlichen Ausgleichszahlung und dient in erster Linie der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.familienkasse.de.

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