Di, 28.07.2020 , 18:26 Uhr

Hitzefalle Auto: wann darf, wann muss ich handeln?

Leipzig/Sachsen - Stellen Sie sich Temperaturen von über 30 Grad vor. Die Sonne brennt und auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt steht ein Auto mit einem Kleinkind oder Hund im Inneren. Was würden Sie machen? Versuchen, die Tür zu öffnen? Die Scheibe einschlagen? Aber was ist erlaubt? Wir klären auf.

Sommer, Sonne, Hitzeschlag! Jetzt wo die Temperaturen über die 30-Grad-Marke klettern, kühlt sich der ein oder andere im See oder Freibad ab. Jedoch bergen diese Temperaturen auch unterschätze Gefahren, besonders für Pfiffi und Co. Worauf man achten sollte, erklärt Anne Schilling, Tierärztin aus dem Tierschutzverein Chemnitz und Umgebung. "Als Hundebesitzer sollte man nicht in der brütenden Sommerhitze mit seinem Vierbeiner spazieren gehen. Junge Hunde sollten dagegen auch gebremst werden, wenn sie spielen wollen."

Nur ein kurzer Einkaufsbummel, während der Vierbeiner im Auto wartet. - Natürlich mit einer ein wenig heruntergelassenen Scheibe und einem Standplatz im Schatten. So wird es schon gehen, oder? Falsch. Denn bereits nach kurzer Zeit wird das Auto zur tödlichen Falle.

Dabei reicht schon eine Außentemperatur von nur 20 Grad. Das kann nicht nur für Tiere gefährlich werden, sondern auch für die eigenen Kinder. Viele Passanten, die diese Situation bemerken, trauen sich meist nicht, zu handeln, da sie Angst vor gesetzlichen Folgen haben. Ein Irrglaube, wie Silvaine Reiche von der Polizeidirektion Leipzig verrät. "Wenn man nicht hilft, begeht man eine unterlassene Hilfeleistung. Deshalb sollte sich jedermann zuständig fühlen und in solch einem Fall eingreifen." Zwar begehe man mit dem Einschlagen der Fensterscheibe eine Straftat, die sei aber rechtlich geschützt im Rahmen der Nothilfe.

Wenn man dieser Situation begegnet, weiß man oft nicht, wie man handeln soll. Reiche erklärt, wie man sich am Besten verhält. Hierbei unterscheidet die Polizei nicht zwischen Hund und Mensch. "Zunächst sollte man schauen, wie es dem Kind oder dem Hund geht, und ob das Auto vielleicht sogar offen ist. Vielleicht ist auch ein Elternteil oder ein Fahrzeughalter in der Nähe. Man sollte sich auf jeden Fall Unterstützung holen", so Reiche. "Wenn alles nicht funktioniert, dann sollte man die Polizei oder die Rettungsleitstelle anrufen. Als letzte Instanz kann dann auch die Autoscheibe eingeschlagen werden, sollte andere Hilfe zu lange dauern oder sich die Situation dramatisch verschlimmern."

Eine Autoscheibe zu beschädigen hat demnach kein juristisches Nachspiel, wenn dies unter der Voraussetzung des entschuldigenden Notstandes erfolgt ist. Am besten und sichersten ist es jedoch, erst gar kein Kind oder Tier im Auto zu lassen.

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