Di, 12.06.2018 , 20:54 Uhr

Hochwasserschäden von 2013 werden noch immer beseitigt

Dresden - Etwa 85 Zentimeter zeigt der Pegel der Elbe in Dresden aktuell. Wegen des trockenen Winters und der Rekordtemperaturen im Frühjahr ist der Wasserstand in diesem Jahr besonders niedrig. Völlig anders gestaltete sich die Situation rund um den Fluss dieser Tage vor fünf Jahren. Noch immer werden letzte Schäden des Hochwassers 2013 beseitigt. Umweltminister Thomas Schmidt hat das Kabinett über den Stand der Maßnahmen informiert.

Fünf Jahre nach dem Schadereignis ist die Beseitigung der Schäden weit fortgeschritten, der überwiegende Teil der Maßnahmen ist abgeschlossen.

Im Rahmen der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 konnte ein großer Teil der bewilligten Maßnahmen bereits schlussausgezahlt und die Verwendungsnachweise geprüft werden. Insgesamt wurden für 12 470 Vorhaben zuwendungsrechtlich Bewilligungen erteilt. Mit Stand 30. April 2018 konnten 9 281 der damit verbundenen Maßnahmen abgeschlossen und abgerechnet werden.

Der Anteil der abgeschlossenen Maßnahmen ist dabei im Bereich der Unternehmen sowie der privaten Wohngebäudebesitzer besonders hoch. Hier sind rund 93 Prozent der bewilligten Maßnahmen abgeschlossen. „Damit ist ein wesentlicher Meilenstein bei der Schadensbeseitigung erreicht. Es ist der Solidarität des Bundes und der Länder zu verdanken, dass die Schadensbeseitigung hier zügig zu Ende gebracht werden konnte“, sagte Minister Schmidt.

Die mit Abstand höchsten Schäden waren an der kommunalen Infrastruktur zu verzeichnen. Von den über 7 100 Maßnahmen wurden durch die Kommunen bereits 4 312 vollständig abgeschlossen und abgerechnet. Die Schadensbeseitigung wird in diesem Bereich zu 100 Prozent aus dem Aufbauhilfefonds finanziert. Von den bewilligten Mitteln sind bereits 659 Millionen Euro ausgezahlt, das entspricht 54 Prozent.

Die Auszahlung erfolgt in allen Bereichen auf der Grundlage vorgelegter Rechnungen im sogenannten Erstattungsprinzip. Dadurch wird auch im Interesse der Geschädigten eine hohe Rechtssicherheit erreicht und Rückforderungen von Mitteln, wie etwa nach dem Hochwasser 2002, weitgehend vermieden.

Darüber hinaus ist auch der Wiederaufbau an der staatlichen Infrastruktur auf einem guten Weg. Von den Gesamtschäden in Höhe von rund 445 Millionen Euro sind bereits Schäden in Höhe von 233,5 Millionen Euro beseitigt worden.

Dank der Unterstützung des Bundes und der anderen Länder ist der Wiederaufbau im Freistaat Sachsen weiterhin auskömmlich finanziert. Sollten bei laufenden Vorhaben Kostenerhöhungen etwa aufgrund erhöhter Ausschreibungsergebnisse auftreten, ist grundsätzlich auch weiterhin eine erhöhte Bewilligung möglich. Dies ist derzeit vor allem im kommunalen Bereich der Fall.

Die geförderten Maßnahmen zur Schadensbeseitigung werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Gewässerzustand und Hochwasserschutz verbessern

Der Freistaat Sachsen wird seine Kommunen künftig noch stärker bei ihren Aufgaben zum Hochwasserschutz und bei der Verbesserung des Gewässerzustandes unterstützen. Dazu hat das Kabinett am Dienstag die fortgeschriebene „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands und des präventiven Hochwasserschutzes (RL GH/2018)“ beschlossen.

„Bereits in der Vergangenheit konnten wir viele Projekte der Kommunen fördern - auch mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. So wurden bis Ende 2017 mit fast 17 Millionen Euro Fördermitteln zahlreiche Querbauwerke in Flüssen durchgängig gemacht und Flussabschnitte renaturiert“, so Umweltminister Thomas Schmidt. „Darüber hinaus flossen 41 Millionen Euro in den Hochwasserschutz an Gewässern 2. Ordnung, also den Gewässern, für die die Kommunen zuständig sind. Darunter waren Hochwasserschutzanlagen, die Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten und nicht zuletzt die Ausrüstung von 111 kommunalen Wasserwehren mit nötigen Ausrüstungsgegenständen“.

Mit der neuen Förderrichtlinie treten einige Änderungen in Kraft, die insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden gewünscht waren. So beträgt der Fördersatz für Maßnahmen der Gewässerentwicklung und -renaturierung generell 90 Prozent. Bisher waren 75 Prozent die Regel. Darüber hinaus wird es künftig für die Förderung von Maßnahmen, die den Gewässerzustand verbessern, keine Bagatellgrenze mehr geben. So können die Kommunen auch Unterstützung für kleine Projekte mit begrenzter Wirkung erhalten, die insgesamt aber zu großen Effekten führen.

Weitere Änderungen betreffen die Ausstattungen für Wasserwehren. Hier gibt es künftig keine konkreten Vorgaben mehr, welche höherwertige Einsatzausrüstung beschafft werden darf. Auf diese Weise wird zum Beispiel auch die Anschaffung von Hochleistungspumpen oder Rettungsbooten förderfähig. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes sind künftig auch an Stellen förderfähig, die keinen direkten Gewässerbezug haben. Auf diese Weise kann auch den Herausforderung besser begegnet werden, die sich durch Starkregenereignisse ergeben. Auch die Anschaffung mobiler Hochwasserschutzelemente wird künftig unterstützt.

„Ich bin überzeugt davon, dass die Kommunen mit dieser Förderung des Freistaates sowohl den Gewässerzustand als auch den Hochwasserschutz weiter deutlich verbessern können“, so der Umweltminister abschließend.

Hintergrund:

Im Freistaat Sachsen sind die Städte und Gemeinden Unterhaltungslastträger für die Gewässer II. Ordnung, die Landestalsperrenverwaltung (LTV) ist für Gewässer I. Ordnung zuständig. Die Kommunen sind im Rahmen ihrer Aufgabe für die Erreichung des sogenannten guten Zustandes ihrer Gewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und für den erforderlichen öffentlichen Hochwasserschutz verantwortlich.

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