Di, 19.03.2019 , 17:38 Uhr

Große Bürgerbeteiligung für Hochwasserschutz in Pieschen geplant

Dresden - Entlang der Leipziger Straße in Dresden sollen Maßnahmen für den Hochwasserschutz getroffen werden. Zunächst entscheidet der  Stadtrat, ob bei diesem Projekt Bürgerbeteiligung stattfinden soll. Die Dresdner sollen über Hochwasserschutz informiert werden, um beim Gestaltungsprozess mitwirken zu können.

Die Überschwemmungen der letzten zwei Hochwasser in Dresden haben große Schäden angerichtet. Seitdem wurden viele Maßnahmen gegen neue Überschwemmungen getroffen. Nun soll auch noch die ungeschützte Lücke zwischen der Altstadt und dem westlichen Teil von Pieschen geschlossen werden. In den letzten Jahren wurde die Machbarkeit von Hochwasserschutz entlang der Leipziger Straße untersucht.

Ob eine Bürgerbeteiligung gestartet werden kann, beschließt der Stadtrat im Juni. Fällt die Abstimmung positiv aus, werden Veranstaltungen für die Dresdner organisiert, auf denen Fachleute über das Thema Hochwasserschutz informieren. Sie erklären den Bürgern die Grundlagen und Möglichkeiten, damit sie sich bei der Planung und Gestaltung des Schutzes aktiv einbringen können.

Das Gebiet von der Marienbrücke bis zur Molenbrücke am Pieschener Winkel erstreckt sich auf ca. 2,5 Kilometer. Damit muss sich der Schutz an Straßen, Wiesen und Häuser anpassen. Welche Maßnahmen konkret getroffen werden, steht noch nicht fest. Es können Mauern sein, Mauern mit mobilen Aufsätzen oder auch Anschüttungen. Welche Elemente wo benutzt werden, soll bei der Bürgerbeteiligung erörtert werden.

In dem von Hochwasser bedrohten Gebiet besteht ein Schadenspotenzial von über 30 Millionen Euro. Das schließt sowohl private Gebäude als auch öffentliche Infrastruktur mit ein. Die Maßnahmen hingegen werden nach aktueller Einschätzung zwischen 8 und 9 Millionen Euro kosten.

+++ Pressemitteilung +++

Mit 8,78 Metern erreichte die Elbe am 6. Juni 2013 den zweithöchsten Wasserstand, der je in Dresden gemessen wurde. In der Leipziger Vorstadt waren damals tausende Freiwillige im Einsatz, um die Wassermassen aufzuhalten, was nicht an allen Stellen gelang. Nach der Analyse der Ereignisse beauftragte der Stadtrat im Jahr 2015 die Verwaltung, die Möglichkeiten eines Gebietsschutzes für die Leipziger Vorstadt zu prüfen. Gemeinsam mit der Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH wurden daraufhin für die Strecke zwischen Marienbrücke und der Molenbrücke in Pieschen mehrere Varianten geprüft und eine Schutzlinie für eine Hochwasserschutzanlage empfohlen.

Sechs Jahre nach dem Elbe-Hochwasser 2013 kann der Stadtrat im Juni 2019 über die nächsten Vorbereitungsschritte für einen Gebietsschutz entlang der Leipziger Straße entscheiden. Schutzziel ist ein Hochwasserereignis der Elbe, das durchschnittlich einmal in hundert Jahren auftritt. Die Untersuchungsergebnisse der Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH für verschiedene Schutzvarianten im Bereich zwischen Marienbrücke und der Molenbrücke in Pieschen sollen nun mit den Bürgerinnen und Bürgern erörtert werden. „Die durchgeführten Untersuchungen zeigen uns, dass der Hochwasserschutz für die Leipziger Vorstadt praktisch möglich ist. Es gibt verschiedene Lösungen, auch für die teilweise beengten Platzverhältnisse“, begrüßt Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen die bisherigen Ergebnisse. „Uns liegt viel daran, die bestehende Bebauung in der Leipziger Vorstadt zu schützen und dem Freistaat einen Vorschlag dazu zu unterbreiten“, betont sie.

Eine Vorzugsvariante wird dem Stadtrat Anfang Juni zur Entscheidung vorgelegt. Im anschließenden Bürgerbeteiligungsverfahren soll die Vorzugsvariante einer kritischen und offenen Diskussion unterzogen werden. Im Ergebnis kann die Stadt voraussichtlich bis Anfang 2021 dem Freistaat Sachsen einen praktisch machbaren, landschaftsverträglichen und von den Bürgern akzeptierten Vorschlag unterbreiten. Der Entwurf kann dann in den zweiten Zyklus des Hochwasserrisikomanagementplans Elbe eingebracht werden. In dieser Periode wird durch den Freistaat Sachsen das aktuell noch gültige Hochwasserschutzkonzept aus dem Jahre 2004 überarbeitet. Bislang sind vom Freistaat Sachsen keine baulich-technischen Hochwasserschutzmaßnahmen für dieses hochwassergefährdete Gebiet vorgesehen. Aber eines hat das Hochwasser 2013 gezeigt: Eine Gefahrenabwehr bei einem neuerlichen Elbe-Hochwasser in dieser Größenordnung kann nicht gewährleistet werden.

 

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