Di, 15.09.2020 , 16:30 Uhr

Hohe Maskendisziplin in Bus und Bahn

Sachsen - In der sächsischen Landeshauptstadt tragen jetzt sogar die Straßenbahnen einen Mundschutz. Mit der Aktion wollen die Dresdner Verkehrsbetriebe auf die Wichtigkeit der Mund-Nasen-Bedeckung aufmerksam machen. Laut Vorstand Andreas Hemmersbach ist die Maskendisziplin in Bussen und Bahnen der Landeshauptstadt sehr hoch. Größere Zwischenfälle blieben aus.

Ahnden können die Fahrkartenkontrolleure der Verkehrsbetriebe die Verstöße nicht. Das kann nur das Ordnungsamt. Dabei wird zunächst Überzeugungsarbeit geleistet. Lediglich eine kleine zweistellige Zahl von Fahrgästen in Dresden hat sich auch weiterhin geweigert, Mund und Nase zu bedecken. Gegen sie wurde ein Bußgeld verhängt.

In Chemnitz gab es bisher keine gemeinsamen Kontrollen von Ordnungsamt und Fahrkartenkontrolleuren. Die von der CVAG beauftragten Mitarbeiter konnten nur von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und uneinsichtige Maskenmuffel von der Weiterfahrt ausschließen. Laut einer Sprecherin wurden solche Vorfälle aber nicht bekannt. Ab Mittwoch sind nun Kontrollen von Ordnungsamt und CVAG geplant, dabei soll stichprobenartig die Maskenpflicht in Chemnitzer Bussen und Bahnen überprüft werden. Auch wenn die Maske nicht unbedingt beliebt ist, sehen die meisten in Chemnitz die Notwendigkeit.

Auch Leipzig zieht eine positive Zwischenbilanz nach der Einführung des Bußgeldes für Maskenmuffel. Gleich am ersten Tag der neuen Verordnung verlief eine gemeinsame Maskenpflicht-Kontrolle von Ordnungsamt und Leipziger Verkehrsbetrieben ohne nennenswerte Zwischenfälle. Seitdem wurde bei rund 1.000 Kontrollen pro Tag nur ein Verstoß registriert, bei dem ein Bußgeld erhoben wurde. Laut dem Leipziger Ordnungsamtsleiter halten sich 95 Prozent an die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Es gab lediglich Fahrgäste, die ihre Masken nur halbherzig oder unter dem Kinn trugen. Das wurde nach kurzer Ansprache jedoch abgestellt.

Das Aussehen des Mund-Nasen­schutzes in Bus und Bahn ist nicht streng geregelt. Es kann somit auch ein Tuch und auch ein über den Mund und Nase gezogenes T-Shirt sein.

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