Sa, 16.07.2022 , 10:14 Uhr

Ingenieur wegen illegaler Russland-Geschäfte verurteilt

Dresden - Das Oberlandesgericht Dresden hat einen Ingenieur aus dem Raum Leipzig wegen illegaler Russland-Geschäfte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der 57-Jährige wurde vom Staatsschutzsenat wegen "gewerbsmäßiger Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck" in sieben Fällen am Freitag schuldig gesprochen. Nach Überzeugung der Richter hatte der Mann über Jahre technische Geräte und Laborzubehör an mehrere russische Firmen geliefert, ohne die Ausfuhren genehmigen zu lassen.

Das Urteil ist Ergebnis einer Verfahrensabsprache und noch nicht rechtskräftig. Im Zuge dessen wurden die Vorwürfe der Zusammenarbeit mit einem ausländischen Geheimdienst und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingestellt.

Solche Ausfuhren, selbst sogenannter Standard-Laborwaren, seien ganz bewusst erschwert, um die Herstellung biologischer und chemischer Waffen zu ächten, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats. Dem Angeklagten, der seit Jahrzehnten auch familiär enge Beziehungen zu Russland unterhält, sei klar gewesen, dass die Lieferungen für andere Endverbraucher bestimmt gewesen seien als die beiden Organisationen, die seine Vertragspartner waren. Ob er auch gewusst habe, dass diese Gesellschaften von Geheimdiensten durchsetzt gewesen sind, spiele für den Schuldspruch keine Rolle.

"Das Gefahrenpotenzial solcher Geschäfte wird nicht geringer, wenn dahinter ein Geheimdienst steht», sagte Schlüter-Staats. Entscheidend sei, dass diese Güter auch zur Erforschung und Herstellung von ABC-Waffen und Trägersystemen nutzbar seien. Der Senat zeigte sich überzeugt, dass der Mann die Lieferungen ganz bewusst durchgeführt hat. Er habe es nicht darauf angelegt, womöglich Teil eines vom russischen Geheimdienst gesteuerten Netzwerks zu sein, dies aber in Kauf genommen. «Sie haben die Geschäfte gemacht, um Geld zu verdienen."

Strafschärfend wertete der Senat, dass der Angeklagte weitere Geschäfte gemacht habe, nachdem er deutlich gewarnt worden war und Anfang 2020 eine Durchsuchung bei ihm stattgefunden habe. Der Senat ordnete die Einziehung des Gewinns aus diesen Geschäften in Höhe von 985 542 Euro an. Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, der Mann kam nach 14 Monaten Untersuchungshaft frei. Da aus Sicht des Gerichts weiter Fluchtgefahr besteht, wurden seine Ausweise eingezogen - und er muss sich wöchentlich bei der Polizei melden. (mit dpa)

Zur Übersicht