Sa, 15.06.2019 , 11:12 Uhr

Ist der Personalausweis noch gültig?

Chemnitz – Zum Beginn der Ferien- und Reisezeit weißt die Meldebehörde des Bürgeramtes Chemnitz die Chemnitzerinnen und Chemnitzer darauf hin, die Gültigkeit der Personalausweise und Reisepässe zu überprüfen.

Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden, daher ist eine Neubeantragung zwingend erforderlich. Dafür müssen folgende Unterlagen parat liegen: ein Lichtbild 35×45 mm (Biometrie geeignet), das bisherige Personaldokument und die Geburts- oder Eheurkunde oder falls vorhanden, das Buch der Familie. Außerdem gilt zu beachten, dass eine erneute Vorabsprache notwendig ist, wenn die Unterlagen nicht vorgelegt werden können. Die Beantragung kann nicht durch Andere übernommen werden, da die Identität des Antragstellers überprüft werden muss.

Außerdem müssen alle Kinder, ab der Geburt, bei Reisen ins Ausland ein eigenes Personaldokument haben. Welches Dokument letztlich gebraucht wird, richtet sich nach dem Reiseziel. Der Kinderreisepass gilt nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bei einer Beantragung muss das Kind mit vor Ort sein, um eine Identitätsprüfung zu gewährleisten.

Um Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt zu verhindern, wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente z. B. beim Reiseveranstalter, den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) zu informieren.

 

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