Mi, 15.02.2017 , 16:05 Uhr

Klage abgewiesen - Monument vor der Frauenkirche bleibt stehen

Dresden – Die Landeshauptstadt kann im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens nicht zur Entfernung der Kunstinstallation „Monument“ auf dem Dresdner Neumarkt verpflichtet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.

Die Richter verdeutlichten bei ihrer Entscheidung, dass der Antrag unzulässig sei, da dem Antragsteller die sogenannte Antragsbefugnis fehlt. Daher könne er nicht geltend machen, dass er durch die erteilte Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung der Kunstinstallation in seinen eigenen Rechten verletzt worden sei. Zudem gebe es keinen Rechtssatz, der die Interessen eines Bürgers an der Verwendung staatlicher Steuereinnahmen schütze, so die Richter. Da die erteilte Sondernutzungserlaubnis nach Regelungen des Straßenrechts nicht zu beanstanden sei, könne der Antrag keinen Erfolg haben. Dazu müsse das Kunstwerk, das der grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit unterliegt, nicht richterlich bewertet werden.

Am 8. Februar hatte sich ein Dresdner an das Gericht gewandt und die Beseitigung der Installation gefordert. Er hatte die Auffassung vertreten, dass das Kunstwerk auf dem Neumarkt unangemessen und respektlos sei. Darüber hinaus hatte er die dauerhafte Bewachung der Kunstinstallation kritisiert, wofür Steuergelder verwendet werden. Gegen die Entscheidung kann er nun innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht erheben.

Das temporär auf dem Neumarkt errichtete Kunstwerk soll an drei Linienbusse erinnern, die in Aleppo zum Schutz vor Scharfschützen aufgestellt wurden. Für die Installation vor der Dresdner Frauenkirche hatte die Stadt eine Sondernutzungserlaubnis der Fläche beantragt.

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