Do, 30.06.2022 , 11:46 Uhr

Konzept für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt

Sachsen/ Deutschland - Alle Menschen in Deutschland sollen ihr Geschlecht und ihren Vornamen beim Standesamt ändern können. Und das soll künftig in einem einfachen Verfahren möglich sein, wie ein am Donnerstag vorgestelltes Konzept der Bundesministerien für Justiz und Familie vorsieht. 

Das Konzept für ein neues Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz ergänzen, wie Medien berichten. Dieses stammt aus dem Jahr 1980 und werde von vielen Menschen als diskriminierend und nicht zeitgemäß empfunden.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Gesetz nicht mehr Voraussetzung für eine Änderung des Geschlechtseintrages oder des Vornamens nötig seien. Bei der Frage des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll künftig unerheblich sein, ob es sich um einen transgeschlechtlichen, nicht-binären oder intergeschlechtlichen Menschen handelt.

Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Änderungserklärung selbst beim Standesamt abgeben können. Hierfür benötigen sie die Zustimmung der Sorgeberechtigen. Für Minderjährige bis 14 Jahren sollen die Sorgeberechtigen entscheiden können.

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