Do, 17.10.2019 , 16:37 Uhr

Kostenlose Parkgenehmigung für Pflegedienste

Chemnitz –Pflegedienste leisten harte Arbeit. Obwohl sich ihre Arbeit um die Pflege kranker Menschen dreht, müssen die Pflegekräfte in Minutenschnelle einzelne Arbeitsaufgaben abliefern.

2 Minuten zum Richten der Kleidung – 3 Minuten für die Mundgerechte Zubereitung der Nahrung – maximal 25 Minuten für eine Ganzkörperwäsche.

Wenn die Parkplatzsuche dann noch die letzten Minuten stielt, bleibt wenig Zeit für Menschlichkeit.

Für mobile Pflegekräfte kann dies schnell zum handfesten Problem werden, da diese Zeit am Patienten fehlt.

Wenn das Auto dann doch zu Gunsten des Patienten fünf Minuten länger stehen bleibt, als die Parkdauer erlaubt, bezahlen die Pfleger das Knöllchen selbst.

Vor rund einem Jahr haben sich Stadträte verschiedener Fraktionen zusammengeschlossen, um dieses Problem aus der Welt zu schaffen.

Mit Erfolg.

„Unter Einbeziehung und Zustimmung der Liga der Wohlfahrtsverbände werden ab Januar 2020 die Pflegedienste in den Parkzonen I und II
während der Durchführung von Pflegeleistungen von der Gebührenpflicht an Parkuhren und Parkscheinautomaten befreit und erhalten auf Antrag je
Fahrzeug eine entsprechende Ausnahmegenehmigung einschließlich einer Parkkarte, jeweils gültig für ein Jahr.“

Die Parkzone 1 erstreckt sich von Georg Straße bis Theaterstraße, sowie von Bahnhofstraße bis Mühlenstraße. Dort beschränkt sich das kostenlose Parkrecht allerdings auf 60 Minuten. Zusätzlich muss eine Parkuhr gestellt werden.

Die Zone 2 umfasst den Schloßteich bis Bahnbogen, sowie Müller Straße und Reichsstraße.

Auf Antrag erhalten die Pflegekräfte eine Ausnahmegenehmigung inklusive Parkkarte für ein Jahr.

Damit die Pflegedienste bei Fahrzeugausfällen flexibel reagieren können, dürfen unter Angabe des jeweiligen amtlichen Kennzeichens bis zu zwei Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigug benannt werden.

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