Di, 17.04.2018 , 11:46 Uhr

Krankschreibungen bei Studenten - Jalaß leitet rechtliche Schritte ein

Dresden - Wer als Arbeitnehmer krank wird, muss dem Arbeitgeber die sogenannte ICD-10-codierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Wollen jedoch Studierende an sächsischen Hochschulen aus gesundheitlichen Gründen von Prüfungsleistungen zurücktreten, genügt diese Bescheinigung dafür oft nicht. Der Sprecher der Linksfraktion für Hochschul- und Wissenschaftspolitik, René Jalaß, hält das für rechtswidrig und hat deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Der Student muss zusätzlich ärztlich beschreiben lassen, welche gesundheitlichen Einschränkungen ihre oder seine Leistungsfähigkeit mindern oder gemindert haben, und Krankheitssymptome nennen. Die Staatsregierung hält das für unproblematisch: „Das Prüfungsamt hat nämlich die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung den Rücktritt von der Prüfung rechtfertigen kann, oder ob nach den Umständen bestimmte Hilfsmittel die Beschwerden ausgleichen können. Dies zu entscheiden ist grundsätzlich nicht Sache des Arztes.“ Ihren Angaben zufolge wird offenbar mindestens an der TU Dresden, der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden, der Hochschule für Musik und Theater Leipzig, der Universität Leipzig sowie an der Hochschule Mittweida so verfahren.

René Jalaß (Linke) erklärt dazu: "Potentiell 111.000 Studierende könnten gezwungen sein, ihrer Hochschule vertrauliche Gesundheitsdaten zu offenbaren. Wer sich weigert, fliegt durch! Auch wenn längst nicht alle Fakultäten so verfahren, gibt es offenbar zahlreiche Fälle, in denen die Prüfungsbehörde konkrete Informationen verlangt, die aus meiner Sicht der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen sollten. Die Möglichkeit, so vorzugehen, ist einerseits Ausdruck eines Generalverdachts, dass Studierende durch Gefälligkeitsatteste Prüfungen „schieben“ wollen – dabei müssen sie die später nachholen und den Lernstoff folglich oft erneut bearbeiten. Andererseits können so vertrauliche Patienten-Daten bei späteren Gutachtern oder gar Arbeitgebern landen.

Ich sehe das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Aus meiner Sicht werden Studierende dadurch genötigt, ihre geschützten Gesundheitsdaten zu offenbaren, um das Nichtbestehen einer Prüfung abzuwenden. Ärztinnen und Ärzte werden zum Geheimnisverrat angestiftet, entgegen ihrer ärztlichen Schweigepflicht. Die Entscheidung darüber, ob gesundheitliche Probleme dem Ablegen einer Prüfung im Wege standen oder stehen, kann nur ein Arzt oder eine Ärztin treffen, wobei die Schweigepflicht ohne Wenn und Aber gelten muss. Ich sehe mich deshalb gezwungen, eine strafrechtliche Überprüfung der bisherigen Praxis einzufordern, und habe Strafanzeige wegen dieser Verdachtsmomente und aller weiteren in Betracht kommenden Straftaten gestellt."

Bereits Anfang März hatte Jalaß das Vorgehen kritisiert

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