Do, 24.01.2019 , 16:50 Uhr

Kritik am geplanten Polizeigesetz in Sachsen

Dresden - CDU und SPD haben sich in dieser Woche auf gemeinsame Eckpunkte des neuen Polizeigesetzes geeinigt, so sollen Bodycams nicht flächendeckend zum Einsatz kommen, nur in den Großstädten Leipzig und Dresden. Auch die Kennzeichungspflicht für Polizisten steht nicht im neuen Gesetzesentwurf. Nicht jeder ist jedoch mit dem Ergebnis zufrieden. Heute trafen sich sächsische Vereine, um über ihre Kritik am zu verabschiedeten Gesetz zu diskutieren.

Das Bündnis „Polizeigesetz stoppen!“ ruft am 26.01. um 13 Uhr zu einer Demonstration in die Landeshauptstadt auf. Unter dem Motto „Polizeigesetz stoppen – Grundrechte verteidigen, soziale Sicherheit schaffen!“ wird die Route ab 13 Uhr vom Wiener Platz zum Innenministerium führen. Dazu Sophie Perthus vom Sprecher:innenteam: „Wir wehren uns gegen eine Politik, die mit der Angst vor Terroranschlägen und dem Schüren von Rassismus und Ressentiments autoritäre Sicherheitsgesetze durchsetzen will. Es gibt keine Belege für die Notwendigkeit derartiger präventiver Befugniserweiterungen, wie sie im geplanten Polizeigesetz vorgesehen sind. Unbestimmte Rechtsbegriffe, Befugniserweiterungen bis weit ins Vorfeld von konkreten Gefahrenlagen und möglichen Straftaten, gesichtserkennende Videoüberwachung und weitere Verschärfungen lehnen wir ab. Gegen die tiefen Einschnitte in die Grundrechte der Menschen regt sich breiter
gesellschaftlicher Widerspruch. Die Koalition darf sich der massiven Kritik nicht länger verschließen. Die Diskussion zwischen CDU und SPD werten wir als kleinen Erfolg. Wir fordern die Abgeordneten wiederholt auf, dieses Gesetz im Sächsischen Landtag nicht zu beschließen.“ Rabea Meyer ergänzt: „Die Sachverständigen der offenen Anhörung am 19.01.2019 übten massive Kritik an den Verschärfungen des Gesetzes. So monierte Dr. Kati Lang vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), dass die Grenze zwischen dem polizeilichen Aufrag der Prävention und der Repression weiter verschwimmen. Michèle Winkler vom Grundrechtekomitee kritisierte, dass Befugnisse eben nicht nur zur Terrorabwehr sondern auch bis hin zu Bagatelldelikten und Ordnungswidrigkeiten ausgeweitet werden. Weitere Sachverständige beanstandeten die gesichtserkennende Videoüberwachung in der 30-km-Zone zur polnisch/tschechischen Grenze, die Überwachung von Kontakt- und Begleitpersonen sowie die Beschneidung des Zugangs zu öffentlichen Räumen durch die Zunahme von Überwachung. Dadurch werden die Menschen unter Generalverdacht gestellt und die Grundrechte einer breiten Bevölkerung laufend eingeschränkt!"Einig waren sich alle Sachverständigen, dass eine unabhängige Beschwerdestelle und eine Kennzeichnungspflicht von Polizist:innen für eine demokratische Polizei notwendig sind. Vertreterinnen der Sozialen Arbeit forderten die Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts auf ihre Berufsgruppe, statt dessen geplante Einschränkung.

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