Fr, 27.04.2018 , 14:34 Uhr

Letzte Frist für Reifenstecher

Chemnitz – Die Öffentlichkeitsfahndung nach dem Reifenstecher ist beschlossen.

Bevor die Polizei jedoch mit Bildern und Videomaterial öffentlich nach dem Täter fahnden will, erhält dieser eine letzte Frist sich freiwillig zu stellen. Bis zum 3. Mai hat der Mann Gelegenheit, sich bei der Polizei zu melden. Damit werden laut Grundgesetz die Persönlichkeitsrechte des gefilmten Mannes geschützt. Nach verstreichen der Frist wird das Material der Überwachungskamera öffentlich gemacht.

Einen entsprechenden Beschluss dazu, hat das Amtsgericht Chemnitz nach der Prüfung eines entsprechenden Antrages der Staatsanwaltschaft Chemnitz und der ermittelnden Kriminalpolizei erteilt. Die Bilder dürfen dann in Printmedien, im Internet, in sozialen Netzwerken, im Fernsehen sowie bei programmbegleitenden Angeboten von Radiosendern veröffentlicht werden.

Der bisher unbekannte Mann war bei der Ausführung mehrerer Sachbeschädigungen an abgestellten Autos im Stadtgebiet von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Durch die vorhandenen, guten Filmaufnahmen und Fotos erhoffen sich die Ermittler eine rasche Aufklärung der seit Mitte 2016 andauernden Serie mit bisher über 500 beschädigten Fahrzeugen.

Unter 0371 387-3448 werden weiterhin Hinweise zum Täter entgegengenommen. Auch die Auslobung der 5.000 Euro für Hinweise, die zur Ergreifung bzw. Ermittlung des Täters führen, hat weiterhin Bestand.

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