So, 07.04.2019 , 05:36 Uhr

Letzte Kindergartenjahr ab sofort beitragsfrei

Vorzeitigen Erlass der Elternbeiträge

Der Stadtrat hat die Richtlinie der Stadt Chemnitz für den vorzeitigen Erlass der Elternbeiträge für den Übergangszeitraum vom 1. April bis zum 31. Mai 2019 beschlossen.

Die Ermächtigung durch den Sächsischen Landtag mit der entsprechende Änderung des SächsKitaG tritt erst zum 1. Juni 2019 in Kraft. Die Bereitstellung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel im Haushalt der Stadt hatte der Stadtrat bereits in seiner Sitzung am 19. Dezember 2018 beschlossen.

Weiterhin hat der Stadtrat beschlossen, die Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Frühförderung, Horteinrichtungen für Kinder von Förderschulen sowie Tagespflege (Satzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) entsprechend anzupassen.

Familien, deren Kinder vor dem Schuleintritt eine Kindertageseinrichtung in Chemnitz besuchen, werden damit entlastet. Dabei ist es unerheblich, ob Eltern ihren Wohnsitz in Chemnitz haben oder außerhalb. Mit der kommunalen Förderung erhalten die Kinder gleiche Chancen auf entsprechende Förderung und Vorbereitung auf die Schule.

Positiv ist zudem, dass für Eltern bzw. Personensorgeberechtigte keinerlei Handlungsbedarf besteht. Ohne jede Antragstellung ist die Entlastung für betreffende Familien gesichert.

Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, deren Kinder eine kommunale Einrichtung besuchen, erhalten bis zum 15. April 2019 vom Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz einen Bescheid. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, deren Kinder in einer Einrichtung in freier Trägerschaft betreut werden, werden durch den jeweiligen Träger informiert.

Wird ein Kind vom Schulbesuch zurückgestellt, bleibt die Beitragsfreiheit für die Eltern weiterhin bestehen.

(Quelle: Stadt Chemnitz)

Zur Übersicht