Mi, 20.01.2021 , 18:16 Uhr

Lockdown verlängert - FFP2-Masken werden nicht zur Pflicht

Dresden/Sachsen - Es wurde wieder viel diskutiert von Bund und Ländern um das leidige Thema der Corona-Maßnahmen. Nun ist klar, der Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert. Die bestehenden Maßnahmen werden fortgeführt. Schulen und Kitas bleiben zu, Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur mit 1 Person aus 1 anderen Haushalt zulässig und auch die Bewegungseinschränkung innerhalb eines 15-Kilometer-Radius bleibt bestehen, genauso wie das Alkoholausschankverbot und die Ausgangssperre bei einer Inzidenz ab 200.

Weiterhin sieht die neue Verordnung vor, dass Arbeitgeber verstärkt das Arbeiten im HomeOffice anbieten sollen, immer dort wo es möglich ist. Sachsen weicht von der Vorgabe ab, zwingend eine FFP2-Maske in ÖPNV und beim Einkaufen tragen zu müssen. Allerdings werden Schals und ähnliche Notbehelfe nicht mehr akzeptiert, eine Standard OP-Maske wird stattdessen erforderlich sein.

Vorgeschrieben ist mit der kommenden Verordnung auch, dass in Alten- und Pflegeheimen sowohl Personal als auch Besucher regelmäßig getestet werden sollen. Ministerpräsident Kretschmer betont, dass mit dem heutigen, sächsischen Inzidentwert von 193 die Richtung stimmt, aber dass der Wert noch weiter runtergehen muss, um Lockerungen durchzuführen.

Dienstag wird die neue Verordnung im Kabinett beschlossen. Sie soll dann im Laufe der Woche in Kraft treten.

Hier können Sie sich die komplette Kabinettspressekonferenz vom 20.1.2021 anschauen:

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