Di, 29.10.2019 , 18:13 Uhr

Bewährungsstrafe nach tödlichem Unfall

Chemnitz- Das vorläufige Urteil für die Verursacherin eines tödlichen Unfalls steht. Sie bekommt neun Monate Haft ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre für fahrlässige Tötung und Fahrerflucht.

Vor über zehn Monaten starb eine Radfahrerin bei einem Verkehrsunfall.  Am Abend des 19. Dezember 2018 hielt eine 20-Jährige Radfahrerin am Mittelstreifen der Georgstraße um abzubiegen. Ein Pkw der Richtung Mühlenstraße fuhr erfasste die Frau. Die Wucht des Aufpralls schleuderte sie auf die andere Fahrbahnseite. Dort wurde sie von einem Mazda erfasst und darunter eingeklemmt. Die Befreiung durch die Feuerwehr kam zu spät, die Frau war scheinbar sofort tot. Die Unfallverursacherin floh von der Unfallstelle. Erst nach einer Fahndung und der Auswertung einer Überwachungskamera konnte schließlich die Täterin ermittelt werden. Die Bilder der Kamera zeigen das Auto der 60-Jährigen kurz vor dem Zusammenstoß von der Straße der Nationen in die Georgstraße abbiegt.  An diesem Montag war der Prozess.

Das bedeutet, dass die 60-Jährige nicht ins Gefängnis muss. Ihr Führerschein wird ihr für vier Jahre entzogen. Das Strafmaß bei fahrlässiger Tötung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe beurteilt werden. Bei der Unfallflucht kann es eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geben. Die Umstände einer Tat wirken sich auf das Strafmaß aus. Auch in diesem Fall wirkten sie sich auf die Strafe bei beiden Delikten aus.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft plant jedoch nicht Berufung einzulegen. Die Frist zur um Berufung einzureichen ist eine Woche. Bis dahin hätten die Anwälte beider Seiten noch die Gelegenheit Berufung einzulegen. Danach wird das Urteil rechtskräftig.

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