Ein neuer Fall für Meyer-Götz, Oertel und Kollegen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung – es gibt mittlerweile eine Vielzahl an Formularen. Frau Bartsch ist sich unsicher, was wirklich richtig ist.
Zur Klärung ihrer Fragen wendet sie sich an Rechtsanwalt Heinrich Meyer-Götz, Spezialist für Vorsorge- und Patientenverfügungen.