Do, 28.02.2019 , 17:00 Uhr

Ermittlungen gegen Restaurantangreifer eingestellt

Chemnitz- Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat zwei Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und gefährlicher Körperverletzung eingestellt.

Wie es in einer Pressemitteilung heißt, konnten die Täter, die im September 2018 mehrere Scheiben an dem persischen Restaurant „Schmetterling“ beschädigt hatten, nicht ermittelt werden. Laut Staatsanwaltschaft wurden keine auswertbaren Spuren, wie DNA oder Fingerabdrücke, gefunden.

Zudem habe es auch keine weiteren objektiven Beweismittel, wie etwa Aufnahmen von Überwachungskameras gegeben. Aus den selben Gründen musste auch das Ermittlungsverfahren im Fall der iranischen Gaststätte „Safran“ eingestellt werden. Unbekannte hatten diese im September 2018 mit Hakenkreuzen beschmiert.

Auch die Täter, die den Inhaber der Gaststätte „Safran“ im Oktober 2018 schwer verletzt hatten, in dem sie ihn mit Gegenständen bewarfen, konnten nicht ermittelt werden. Diese waren mit Motorradhelmen bekleidet, sodass anwesende Zeugen keine Hinweise auf die Identitäten der Täter geben konnten.

Laut Staatsanwaltschaft wird derzeit nicht davon ausgegangen, dass die Taten gegen die ausländischen Gaststätten im Zusammenhang stehen. Sollten sich jedoch neue Ermittlungsansätze ergeben, werden die Verfahren wieder aufgenommen und fortgeführt.

Im Fall der schweren Brandstiftung an dem türkischen Restaurant „Mangal“ laufen die Ermittlungen weiter. Weitere Informationen zum Stand der Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft Chemnitz jedoch nicht gemacht. Im Oktober 2018 war das Restaurant durch einen Brandanschlag zerstört wurden.

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