Do, 02.08.2018 , 14:05 Uhr

Grillverbot als Folge der Hitze

Das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz hat ein Verbot für das Grillen auf öffentlichen Grillplätzen ausgesprochen. Grund dafür ist die steigende Waldbrandgefahr aufgrund der aktuellen Hitzewelle.

Laut §3 der Grünanlagensatzung ist das Grillen an diesen Orten ab der Waldbrandwarnstufe 3 nicht mehr zulässig. Durch die anhaltende Trockenperiode der letzten Wochen ist diese Stufe nun erreicht. Bei Zuwiderhandlung drohen den betroffenen Personen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.
Betroffen sind insgesamt neun öffentliche Grillflächen. Dazu zählen unter anderem die Schlossteichinsel im Bereich des Pavillons, mehrere Areale des Stadtparkes, das Wiesenareal am Wasserschloss in Klaffenbach sowie der Park an der Chemnitzer Straße.
Das Grillverbot gilt auf unbestimmte Zeit, bis die Gefahrenstufe für Waldbrände zurück gestuft werden kann.

öffentliche Grillplätze mit aktuellem Grillverbot:

Festwiese am Küchwaldpark
Schlossteichinsel im Bereich des Pavillons
Uferpark
Stadtpark – Wiese am Vogelschen Park
Stadtpark – Wiesenareal am Südring
Wiesenareal im Stadtpark nahe Stadtparkteich
Chemnitzer Straße gegenüber Kaufland
Park Kappel
Wiesenareal am Wasserschloss Klaffenbach

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