Fr, 22.11.2019 , 16:50 Uhr

Kassenbon-Pflicht: Absoluter Unfug?

2020 besteht eine Bon-Pflicht für alle Einzelhändler. Das bedeutet, dass jeder Ladenbesitzer seinem Kunden einen Kassenbon in die Hand drücken muss – völlig egal ob er nur ein Brötchen kauft, oder einen teuren Fernseher. Dies soll vor allem den Steuerbetrug verhindern. Noch ist es möglich Transaktionen in der Kasse gar nicht zu registrieren oder aber zu löschen, wenn der Kunde keinen Kassenbon möchte.

Dies soll nun mit den neuen technischen Sicherheitseinrichtungen kurz „TSE“ ein Ende finden, die 2020 zur Pflicht für jede Ladentheke werden sollen. Die Kassen registrieren die Transaktionen dann sofort mit dem Ersten-Tastendruck, ohne das dies rückgängig gemacht werden kann. Sämtliche Daten, Umsätze, Bareinnahmen und Geschäftsvorfälle einer Registrierkasse müssen seit den Vorschriften 2017 lückenlos und unveränderbar aufgezeichnet werden.

So sollen die Kassen fälschungssicher werden. Kritisiert wird an dieser Stelle, die Bon-Pflicht. Denn ob der Kunde seinen Zettel mitnimmt, sei an dieser Stelle unerheblich. Der Handelsverband Deutschland kritisierte außerdem, dass die benötigte Technik noch nicht am Markt verfügbar sei und die Umstellung viele Kosten mit sich bringt. Nach ersten Schätzungen können die Kosten inklusive Installation zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse liegen. Hinzu kommen außerdem Papier-, Druck- oder Entsorgungskosten.

Vor allem für noch kleine Unternehmen ein finanzielles Risiko. Die Bon-Pflicht fällt aber auch bei Unternehmen ins Gewicht, die viele kostengünstige Produkte verkaufen. Dies könnten mehrere Millionen Kilometer mehr im Jahr sein. Zudem steige der bürokratische Aufwand und auch der Umweltaspekt geriert völlig außer Acht.

Was halten die Chemnitzer davon? Wir haben nachgefragt. Ob diese Umstellung wirklich hilft den Steuerbetrug zu unterbinden sei in Frage gestellt. Sollten die Kassen beim abrechnen nicht einmal berührt werden, könnten immer noch Beträge unterschlagen werden.

Wer gegen die neu eingeführten Verpflichtungen verstößt, kann jedoch mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR rechnen. Ursprünglich sollte die neue Regelung ab 1. Januar 2020 greifen, aufgrund der Marktsituation und der Umstellung räumte das Finanzministerium nun jedoch Zeit bis Ende September ein. Für Registrierkassen, die den gültigen Anforderungen der Finanzverwaltung von 2017 entsprechen und vor dem 01.01.2020 erworben wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022. Bis zu diesem Datum darf diese alte Kasse weiter genutzt werden.

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