Do, 02.01.2020 , 17:14 Uhr

Neues Jahr, neue Gesetze

Mit dem neuen Datum ändern sich auch einige Gesetze. Zum 1. Januar 2020 treten einige neue Gesetze in Kraft und viele Gesetze ändern sich. Wir haben einige wichtige Gesetzesänderungen zusammengefasst.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,4 Prozent. Diese wird zu je 50 Prozent von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
– Der gesetzliche Mindestlohn steigt. Statt der bisherigen 9,19 Euro muss der Arbeitgeber ab jetzt 9,35 Euro brutto pro Stunde bezahlen. Auch studentisch Beschäftigte profitieren von der Änderung. Daneben steigen auch etliche Branchenmindestlöhne.
– Auch für die Azubis ist ab 1. Januar mehr drin. Im ersten Ausbildungsjahr müssen die Arbeitgeber mindestens 515 Euro im Monat zahlen. Dieser Betrag wird kontinuierlich bis 2023 auf 620 Euro ansteigen. Die Mindestvergütung für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr erhöht sich ebenfalls, jedoch mit einigen Ausnahmen.
– Für die betriebliche Gesundheitsförderung steigt der steuerliche Freibetrag von 500 auf 600 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr.
– Ein weiteres Feld an Weiterbildungen wird in Zukunft steuerfrei. Bisher waren Steuerentlastungen bei Weiterbildung nur möglich, wenn diese arbeitsplatzbezogen waren. Jetzt reicht es aus, wenn sie die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers verbessern, wie zum Beispiel Computer- oder Sprachkurse.
– Das Paketboten-Schutz-Gesetz zwingt Unternehmen, die Aufträge an Subunternehmen weitergeben dafür zu haften, dass Sozialversicherungsbeiträge wirklich abgeführt werden.
– Ab jetzt sind alle Händler, Gastronomen und Hotels dazu verpflichtet fälschungssichere Kassen zu benutzen. Des Weiteren müssen diese Betriebe immer einen Beleg an den Kunden ausgeben. Dies ist jedoch in Papierform oder elektronisch möglich.
– Die Einkommensgrenzen 2020 steigen für alle Steuersätze um 1,95 Prozent.
– Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 9.408 Euro. Auf diesen Betrag muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden.
– Der Kinderfreibetrag steigt ab Januar auf 2.586 Euro. Bei Eltern, die zusammen veranlagt sind, auf 5.172 Euro.
– Die Hartz-IV-Sätze steigen. Alleinerziehende und Alleinstehende erhalten jetzt 432. Dies sind acht Euro mehr, als noch zuvor. Auch Kinder erhalten einige Euro mehr, als noch 2019.
– Die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge werden ausgeweitet. Jedoch ist in Sachsen bisher keine Stadt betroffen.
– Die Mehrwertsteuer für das Bahnfahren sinkt von 19 auf 7 Prozent. Damit sollen die Fahrkartenpreise sinken.
– Monats- Hygieneartikel wie Binden und Tampons werden jetzt geringer besteuert. Es gilt künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.
– Die Straßenverkehrsordnung wird unter anderem zugunsten von Fahrradfahrern geändert. Überholende Fahrzeuge müssen zum Beispiel größeren Abstand halten.
Die neuen Gesetze bringen viele Vorteile aber auch einige Nachteile mit sich. Das neue Jahr wird allein deshalb schon spannend.
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