Di, 08.10.2019 , 18:12 Uhr

Oberverwaltungsgericht soll jetzt über Kopfnoten entscheiden

Sachsen – Ordnung, Fleiß, Betragen und Mitarbeit – die Kopfnoten auf dem Zeugnis, sollen die nun weg oder nicht? Mit der Frage beschäftigen sich seit einiger Zeit die sächsischen Gerichte.

Ein Oberschüler aus Radeberg hatte geklagt, die Kopfnoten auf seinem Zeugnis würden ihm seine Chancen bei der Berufswahl vermiesen. Das sächsische Verwaltungsgericht in Dresden gab ihm vor einem Jahr recht, das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hob das Urteil aber wieder auf. Am Montag entschied das Verwaltungsgericht nun erneut zu Gunsten des Schülers. Zwei Gerichte, zwei Meinungen – das Kultusministerium will nun vom Oberlandesgreicht endlich mal wissen: sind Kopfnoten rechtswidrig oder nicht?

Über Sinn und Unsinn der Kopfnoten wird kontrovers diskutiert. Der Landesschülerrat wie auch der Landeselternrat lehnen sie ab – zu subjektiv, keine klaren Kriterien. Dagegen spielen die Kopfnoten für die sächsische Industrie- und Handelskammer ebenso wie für den sächsischen Lehrerverband eine große Rolle, um neben den fachlichen auch die sozialen Kompetenzen eines Schülers beurteilen zu können.

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