Mi, 17.02.2021 , 14:06 Uhr

Sachsen passt erneut Quarantäne-Verordnung an

Sachsen- Nach Abstimmungen zwischen der Bundesregierung, Sachsen und Bayern ändert der Freistaat Sachsen erneut seine Quarantäne-Verordnung und erweitert Ausnahmen für einen engen Kreis systemrelevanter Berufspendler. Ausgenommen von der 14-tägigen häuslichen Quarantäne bei Einreisenden aus einem Virusvarianten-Gebiet, sind ab sofort:
Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz und einsatzgleichen Verpflichtungen aus dem Ausland zurückkehren.
Beschäftigte in der Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen, im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft sowie in der Informationstechnik, im Telekommunikationswesen und in Laboren medizinischer Einrichtungen. Voraussetzung ist die tägliche Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2.
Diese Ausnahmen gelten jedoch nur, wenn die Beschäftigten für die Aufrechterhaltungen des Betriebs notwendig sind und dies auch von der zuständigen kommunalen Behörde, per amtlichen Bescheinigung, nachgewiesen wird.
Bis zum 18. Februar gilt eine Übergangsfrist. Bis dahin reicht die Vorlage eines Arbeitsvertrages als Nachweis. Weitere Ausnahmen der Quarantäne Pflicht, haben wir für Sie auf unserer Website zusammengefasst.

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