Do, 13.09.2018 , 16:35 Uhr

Schnellverfahren wegen Hitlergruß

Chemnitz- Am Donnerstag musste sich ein 33-Jähriger vor dem Amtsgericht, wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.

Acht Monate auf Bewährung sowie 2.000 Euro Geldstrafe lautet das Urteil.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am 1. September auf einer gemeinsamen Kundgebung von AfD, Pegida und Pro Chemnitz den Hitlergruß zeigte.

Der Angeklagte bestritt dies, er habe sich lediglich von seinen Freunden verabschieden wollen.

Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Bereits am Freitag muss sich ein 34-Jähriger wegen des gleichen Deliktes verantworten.

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