Mo, 18.11.2019 , 17:50 Uhr

Sonntagsöffnungen eingeschränkt

Chemnitz- Gerade in der Weihnachtszeit werden die verkaufsoffene Sonntage besonders geschätzt.

Es muss so viel erledigt werden: Arbeit, Menüplanung, Outfit, Dekoration, Familienfeiern, Tannenbaum und die Geschenkeliste steht bei vielen ganz oben auf der Liste. Aber um eine solche abzuarbeiten, benötigt es genug Zeit, die vielen in der Woche fehlt. Um in Ruhe zu bummeln und sich inspirieren zu lassen, sind die Sonntage nahezu perfekt, aber auch um vielleicht sich selber etwas zu gönnen. Dies ist dieses Jahr allerdings nur noch im Stadtzentrum und nicht mehr in den Einkaufszentren am Stadtrand möglich. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen hat die bisherige Verordnung der Stadt Chemnitz über Sonntagsöffnungszeiten im Jahr 2019, für den Geltungsbereich außerhalb des Stadtteils Zentrum, für unwirksam erklärt. So muss für die Erlaubnis für jährlich maximal vier verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet ein besonderer Anlass sowie ein räumlicher Bezug zwischen den geöffneten Geschäften und der Anlassveranstaltung bestehen. Veranstaltungen wie der Chemnitzer Weihnachtsmarkt können im Umfeld der Veranstaltungsorte eine Sonntagsöffnung rechtfertigen, aber im gesamten Stadtgebiet eben nicht, so dass Oberverwaltungsgericht. Deshalb wurden die Sonntagsöffnungen am 1. und 15. Dezember zum Chemntizer Weihnachtsmarkt nur auf den Stadtteil Zentrum begrenzt zugelassen. Bürgermeister Miko Runkel bedauert dies, er betont dass nach Gesetz pro Jahr bis zu acht verkaufsoffene Sonntage bei speziellen Veranstaltungen, auf einzelne Stadtteile begrenzt möglich sind. Somit könnte die Anzahl der Einkaufssonntage im nächsten Jahr erhöht werden. Runkel möchte in jedem Fall prüfen ob dies Möglich ist. Für einige Mitarbeiter sind das aber gute Nachrichten, denn auch sie wollen ihre freie Zeit in der Weihnachtszeit.

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