Fr, 27.11.2020 , 20:56 Uhr

Verschärfte Maßnahmen für Hochinzidenzgebiete

Dresden- In einer Pressekonferenz gab die Sächsische Staatsregierung am Freitag die Ergebnisse der heutigen Kabinettssitzung bekannt.

Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett heute eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, um die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich einzudämmen. Sie gilt vom 1. bis einschließlich 28. Dezember 2020 und setzt das Ergebnis der Beratungen u.a. im Landtag und der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin um. Die Verordnung wurde entsprechend der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angepasst. Die Verordnung sieht weitere Einschränkungen in besonders betroffenen Regionen vor.

Die Corona-Schutz-Verordnung beinhaltet schärfere Kontaktbeschränkungen: Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis zulässig.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet. Sie gilt nun auch in Arbeits- und Betriebsstätten außer am unmittelbaren Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern dort eingehalten werden kann.

Die derzeit gültigen Vorgaben zur Schließung von Einrichtungen und Angeboten bleiben bestehen. Musikschulen dürfen wieder für den Einzelunterricht öffnen.

Gemäß des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten darf sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich insgesamt auf einer Fläche von 800 Quadratmetern höchstens ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten, auf der darüber hinaus gehenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 Quadratmetern.

Neu geregelt wird die Verpflichtung der Landkreise und Kreisfreien Städte, ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen weitere Maßnahmen anzuordnen. Dazu können insbesondere gehören:

Ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind durch die Landkreise oder die Kreisfreien Städte zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen anzuordnen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Zu den triftigen Gründen gehören:

Versammlungen in Landkreisen oder in Kreisfreien Städten, in denen der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen fünf Tage lang überschritten wird, sind auf maximal 200 Teilnehmer zu beschränken.
Ein auf bestimmte Zeiten und Orte beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums ist anzuordnen.

(Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)

Land verschärft Maßnahmen in Hochinzidenzgebieten

Sachsen verschärft die Maßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Hochinzidenzgebieten. Dazu sagte Kultusminister Christian Piwarz: »Die Corona-Infektionen sind auf einem hohen Niveau und das hat auch Auswirkungen auf die Schulen und Kitas. Mit den neuen Maßnahmen ergänzen wir die bestehenden, um den Gesundheitsschutz für Lehrer, Erzieher und die Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Das Offenhalten der Kitas und Schulen mit Präsenzunterricht bleibt das erste Mittel der Wahl. Weiterhin muss das Ziel bleiben, unseren Schülern Bildung mit möglichst wenigen Einschränkungen zu ermöglichen. Die Schulen haben das bisher in hervorragender Weise gemeistert. Mir ist auch bewusst, dass dies mit enormen Kraftanstrengungen verbunden ist«.

Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung werden in Gebieten ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und pro Woche folgende Maßnahmen wirksam:

Alle bisherigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gelten weiterhin. Die Weihnachtsferien beginnen am 21. Dezember 2020. Das heißt, der letzte Schultag ist der 18. Dezember 2020.

Das ändert sich an Kitas

Auch für die Kitas werden weitere Schutzmaßnahmen vorgenommen, wenn sich ein Landkreis ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche befindet. Dann gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen. Näheres ist in Handlungsempfehlungen für Kindertageseinrichtungen geregelt. Sogenannte »offene Konzepte« sind bis auf weiteres nicht zulässig. Die Schulvorbereitung erfolgt in Verantwortung der Kita in der Einrichtung – ohne Beteiligung der Grundschulen.

(Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus)

Das ändert sich für Musikschulen

Kulturministerin Klepsch: »Musikschulen haben Bildungsauftrag für schulische und berufliche Bildung«

Sachsen ermöglicht ab dem 1. Dezember 2020 den Einzelunterricht an Musikschulen im Freistaat. Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch hatte sich bei der Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung erneut intensiv für die Öffnung der Musikschulen eingesetzt.

»Die Musikschulen sind wichtige Träger der musischen Bildung und haben durchdachte Hygienekonzepte. Zudem haben Musikschulen einen Bildungsauftrag für die schulische und berufliche Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen. Dafür ist der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler in der Sächsischen Begabtenförderung und in der Studienvorbereitung unabdinglich. Aus diesem Grund habe ich mich mehrfach dafür eingesetzt, dass wir in Sachsen den gleichen Weg wie alle anderen Bundesländer gehen und den Besuch der Musikschulen zunächst für den Einzelunterricht wieder möglich machen«, sagte Staatsministerin Barbara Klepsch.

Gemeinsam mit dem Landesverband Sachsen im Verband deutscher Musikschulen und dem Sächsischen Musikrat hat das Sächsische Staatsministerium für Kultur und Tourismus zudem einen Stufenplan für die Öffnung der Musikschulen erarbeitet. Die Musikschulen werden auch weiterhin umfangreiche und gute Hygienekonzepte umsetzen. Unter Beachtung der aktuellen Pandemiesituation soll eine weitere Öffnung der Musikschulen in drei Phasen erfolgen. Vom Einzelunterricht, über den Musikschulunterricht mit maximal fünf Personen bis hin zum Unterricht mit fünf bis maximal zehn Personen.

(Quelle: Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus)

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