Mi, 05.02.2020 , 19:09 Uhr

Viertklässler erhalten Bildungsempfehlung

Für viel Grundschüler wird es in dieser Woche ernst. Rund 34.100 sächsische Grundschüler erhalten am Freitag die Bildungsempfehlungen für ihren weiteren schulischen Wertegang. Die Empfehlung ist wichtig und soll den Kindern und ihren Eltern den Weg weisen.

Wer in den Fächern Deutsch, Mathe und Sachkunde einen Durchschnitt von 2,0 oder besser hat, aufmerksam mitarbeitet und lernt, kann von den Lehrern guten Gewissens für eine Laufbahn am Gymnasium empfohlen werden. Für alle anderen gilt die Empfehlung für eine Oberschule.

Um das eigene Kind an der zukünftigen Schule anmelden zu können, benötigen Sie das Anmeldeformular, auf dem auch der Zweit- und Drittwunsch zu vermerken ist, eine Kopie der Halbjahresinformation, die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Bildungsempfehlung im Original. Diese Unterlagen sind bis zum 28. Februar bei der zukünftigen Schule einzureichen.

Wer sein Kind in Chemnitz an der neuen Oberschule „Arno-Schreiter-Straße 1“ anmelden möchte, sollte beachten, dass diese nun eigenständig ist. Eine Anmeldung hat also direkt an der Schule zu erfolgen. Für die Anmeldung an der Albert-Schweitzer-Oberschule erfolgt die Anmeldung wie gewohnt in der Albert-Köhler-Straße 48.

Im vergangenen Schuljahr folgten rund 80 Prozent der Schüler der ausgesprochenen Bildungsempfehlung. Von den verbleibenden Schülern entschieden sich etwa 16 Prozent nicht aufs Gymnasium zu gehen, sondern lieber auf eine Oberschule, die restlichen Schüler wählten hingegen das Gymnasium anstatt der Oberschule.

Seit 2017 ist die Bildungsempfehlung nicht mehr verbindlich. Wer also der Meinung ist, dass sein Kind trotz eines Notendurchschnitts von mehr als 2,0 auf´s Gymnasium gehört, kann es bis zum 28. Februar auf dem Wunsch-Gymnasium anmelden. Zu beachten ist in diesem Falle jedoch, dass die Kinder dann am 03. März eine schriftliche Leistungserhebung zu absolvieren haben, in der sie ihr Können zeigen müssen. Anschließend werden die Eltern zu einem Beratungsgespräch in die betreffende Schule eingeladen. Dieses ist verbindlich und ist schlussendlich auch richtungsweisend.

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