Fr, 25.10.2019 , 16:45 Uhr

Ab 2020: Mindestlohn für Azubis

Chemnitz- Nun steht es fest: Auszubildende sollen ab dem nächstem Jahr eine Mindestvergütung erhalten. Diese beträgt 515 Euro im ersten Lehrjahr.

Das sogenannte Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wurde vom Bundestag mit Unterstützung der CDU und SPD verabschiedet. AfD und FDP stimmten dagegen, Linke und Grüne enthielten sich. Anfang 2021 soll die Vergütung dann auf 550 Euro steigen, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird mehr bezahlt werden. Ab 2024 soll der Azubi-Mindestlohn dann automatisch mit der Entwicklung der Lehrlingsgehälter steigen. Zudem sollen die betrieblichen Lernmittel komplett vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Die Chemnitzer stehen der Gesetzesänderung jedoch kritisch gegenüber. Besonders in Ostdeutschland sind viele Auszubildende von dieser Änderung betroffen. Zum Beispiel Fleischer und Friseure werden von der Lohnerhöhung profitieren. Die Azubis im ersten Lehrjahr erhielten bisher nur um die 300 Euro im Monat. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz die Berufsausbildung attraktiver machen und Abbrecherzahlen verringern. Doch der Mindestlohn allein, reicht dafür nicht aus.

Ausnahmen von der Mindestvergütung sind künftig dennoch möglich, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen. Denn die Mindestvergütung stellt viele kleine Unternehmen vor eine große Herausforderung. Zudem sollen die bewährten Abschlussbezeichnungen durch international verständliche Fortbildungstitel wie „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ ergänzt werden. Dadurch soll die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung sichtbar, und die Vergleichbarkeit der Qualifikationen auf dem internationalen Arbeitsmarkt erhöht werden. Außerdem sollen Ausbildungen in Teilzeit ermöglicht werden.

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